Ich probiere das mit dem dicken Öl, und wenn das nicht hilft ruf ich ihn an und sag ihm, entweder er macht das in meinem Beisein oder mein Anwalt regelt alles weitere.
Vorsicht!
Wenn Du im Zweifel es mit Hilfe Deines Anwalts (der ja glücklicherweise wie Statler schon bemerkte ich nicht sein werde) doch noch die Gewährleistungspflicht des Verkäufers durchsetzten möchtest, dann sei darauf hingewiesen, dass der Verkäufer ein "Recht der zweiten Andienung" hat - er also die Chance zur Nacherfüllung bekommen muss.
Wenn Du nun dickeres Öl einfüllst, könnte das eventuell (je nach Sichtweise der Verteidigung des Verkäufers) das Recht der zweiten Andienung schon dahingehend einschränken, dass Du per Selbstvornahme bereits einen Mangelbeseitgungsversuch unternommen hast, der theoretisch zunächst dem Verkäufer zugestanden hätte. Will also sagen: Die Chance, den Mangel zuerst mittels dickerem Öl versuchen zu beheben, musst Du im Zweifel dem Verkäufer überlassen.