220CDI - Differential undicht :(

  • Hallo!


    Heute habe ich 0W40 einfüllen lassen, wird ja bald kalt :D


    Als der Benz oben auf der Bühne war, kam dann die Ernüchterung: :btraurig:



    [/size]


    Ich habe dann direkt beim Händler angerufen und ihm das Bild geschickt.
    Hab ihn ja noch keine 4 Wochen.....


    Er hat gesagt, ich solle mal vorbei kommen.


    LG
    Sören

  • Ich würd mir da keinen Kopf machen.


    Etwas schwitzen schadet nie.



    Mach nen Ölwexl und füll 90W140 ein - dann sollte das schwitzen auch vergangen sein.




    Was aber viel Wichtiger ist:




    Das Bild ist viel zu groß!!!!!!! (Max. 800 x 600)

    Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, und die anderen können mich... (Konrad Adenauer) :]

  • Stimmt, es ist etwas mehr :(


    Das Bild war so groß, da konnte ich nichts sehn.





    Ich denk mal das Diff braucht neue Dichtungen :(

    Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, und die anderen können mich... (Konrad Adenauer) :]

  • Hoffentlich macht der Händler das ohne murren....hab echt keine Lust auf Diskussionen....hmpf.


    Ich hab extra schon Geld beiseite gelegt für die Getriebespülung....hoffentlich verpufft das jetzt nicht :cursing:

  • Ich würd ihm bei der "Reparatur" auf die Finger schauen.

    Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, und die anderen können mich... (Konrad Adenauer) :]

  • Sowieso!


    Ich lass mein Auto niemals alleine in der Werkstatt. Und wenn das ein Mechaniker nicht will, dann ist eh was faul!
    Ist das ein großer Aufwand das zu reparieren?
    Die Dichtungen werden ja nicht viel kosten....

  • Na ich denke mal der Aufwand hällt sich in Grenzen.



    Das Diff muss geöffnet werden und es müssen die Simmeringe gegen neue getauscht werden.




    Ob das natürlich durch die Gebrauchtwagengarantie gedeckt ist ist eher unwahrscheinlich

    Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, und die anderen können mich... (Konrad Adenauer) :]

  • Ob das natürlich durch die Gebrauchtwagengarantie gedeckt ist ist eher unwahrscheinlich


    Egal, gewerblicher Verkäufer, also gesetzliches Gewährleistungsrecht ;)


    Danach gilt die Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten, der Verkäufer muss also diesen Sachmangel am Stern beheben - ob ne Garantie solche Arbeiten ausschließt oder nicht is' völlig Wurst :)

  • Egal, gewerblicher Verkäufer, also gesetzliches Gewährleistungsrecht ;)


    Danach gilt die Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten, der Verkäufer muss also diesen Sachmangel am Stern beheben - ob ne Garantie solche Arbeiten ausschließt oder nicht is' völlig Wurst :)



    Du biertrinkender Studi z)
    möchtest du deine Antwort noch mal überlesen? :rolleyes:



    Egal, gewerblicher Verkäufer, also gesetzliches Gewährleistungsrecht ;)



    Danach gilt die Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten,


    :kopfklopf: :kopfklopf: :kopfklopf:

  • Na ja nen Ölwexel ist auch nicht von Garantie gedeckt.

    Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, und die anderen können mich... (Konrad Adenauer) :]


  • uiuiui und das in einer Prüfung :(



    ist doch völlig wurscht, als durchgefallene gehen die nach Berlin und machen einen auf Lobbyisten - ferngesteuert von Konzernen, die den Dumpfbacken dort die Welt erklären...... X(


    ist imho schon pervers, studiert man lange Jahre Jura und "versucht" dann ein Volk zu BWLgulieren X(

  • Du biertrinkender Studi z)
    möchtest du deine Antwort noch mal überlesen? :rolleyes:



    :kopfklopf: :kopfklopf: :kopfklopf:


    Bin stock nüchtern - mir scheint, als gäbe es ein Verständnisproblem.


    Danach war nicht in zeitlicher Hinsicht (also nach Ablauf der Gewährleistungspflicht) gemeint, sondern im Sinne von "Nach den Regeln des Gewährleistungsrechts gilt die Beweislastumkehr zugunsten des Verbrauchers innerhalb der ersten 6 Monate".


    Jetzt verständlicher?

  • Nimm es ihnen nicht übel, nicht jeder versteht das Gesetzesdeutsch. :D

  • Diff raus, Deckel weg, Sicherungsring abziehen, Wellenstumpf rausziehen und neuen Simmering einsetzen, sollte in 1-2h locker zu schaffen sein.


    Aber wenn eh vom Händler, hast du natürlich wie richtig gesagt eine Sachmängelhaftung seitens des Verkäufers mit Beweislastumkehr zu deinen Gunsten, d.h. der Verkäufer muss dir beweisen, dass der Mangel bei Verkauf noch nicht vorlag.


    Gruß Axel

  • wäre ich der TE würde ich


    Antwort A: längeres Diff einbauen ...............( hab ich gemacht :) )


    oder B: füll das von Christian empfohlene Öl ein und mach den Entlüfternippel am Diff neu ;)

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