Hallo Leute,
meine Freundin fährt ab und zu auf Turniere (Pferd) und hat mich gefragt, ob sie sich dazu mein Benzer ausleihen kann für einige Wochenenden im Jahr. Die tatsächliche Anhängelast liegt hier ziemlich genau bei den angegebenen 1900kg zulässige Anhängelast.
Dazu zwei Fragen:
1.) Ist bekannt, dass das 5-Gang Getriebe solche Aktionen eher übel nimmt, also mit der zusätzlichen Last überfordert ist und auf Dauer deutlich schneller verschleißt?
2.) Gilt die Zulassung einer Anhängerkupplung immer nur mit der ab Werk zulässigen Bereifung oder hat der Einbau (in meinem Fall 19" Räder) Einfluss auf die Zulässigkeit des Betriebs der AHK? Dazu muss ich sagen, dass ich die Räder noch nicht eingetragen habe (Termin ist in Kürze) und dazu nichts wirklich aussagekräftiges gefunden habe.
MfG Bö