Wir haben extra nach einem S211 mit wenig Kilometern gesucht. Da dies jetzt nicht der Fall ist, soll der Wagen wieder weg.
Dadurch, dass uns der Wagen unter Angabe falscher Personalien verkauft wurde, gibt es vorerst keine Möglichkeit zivilrechtlich gegen den Verkäufer vorzugehen.
Im Moment heißt es abwarten ob der richtige Verkäufer mit Hilfe der Polizei ermittelt werden kann und erst dann ist es sinnvoll einen Anwalt einzuschalten.
Okay, sowas soll es alles geben.
Aber wart ihr nicht beim Verkäufer zu Hause?
Oder war das so ein Parkplatz bzw. "ich komme zu euch nach Hause" Deal?
Von zivilrechtlich würde ich da schon gar nicht mehr sprechen. Sondern eher von strafrechtlich.
Anzeige gegen unbekannt ist gestellt?