Reifen Buchstabe W oder V ?

  • Jau er meint das man dann nur noch mit dieser 95 fahren darf. Er vergisst aber dazu zu sagen das das auch für den alten 3er gilt. Also für Leute die mit dem alten 3er LKW ab 7,5 to fahren dürfen. Auch diese müssen die 5 Module absolvieren. Für mich ist das nicht mehr so wichtig da ich den 2er nicht habe verlängern lassen und mit dem alten 3er wohl kaum in die Gelegenheit kommen werde einen LKW beruflich zu bewegen. Im übrigen kann man auch Berufskraftfahrer sein ohne den 95 zu haben. Alle die im Lieferverkehr unterwegs sind, sind m.M. nach Berufskraftfahrer.

  • Jau er meint das man dann nur noch mit dieser 95 fahren darf. Er vergisst aber dazu zu sagen das das auch für den alten 3er gilt. Also für Leute die mit dem alten 3er LKW ab 7,5 to fahren dürfen. Auch diese müssen die 5 Module absolvieren. Für mich ist das nicht mehr so wichtig da ich den 2er nicht habe verlängern lassen und mit dem alten 3er wohl kaum in die Gelegenheit kommen werde einen LKW beruflich zu bewegen. Im übrigen kann man auch Berufskraftfahrer sein ohne den 95 zu haben. Alle die im Lieferverkehr unterwegs sind, sind m.M. nach Berufskraftfahrer.

    Stop, stop, stop
    Habe heute gerade mein letztes, fünftes Modul absolviert
    Also, ab 10.09.2014 ist es nur noch Berufskraftfahrern erlaubt, gewerblich einen LKW zu fahren. Der Nachweis hierfür wird erbracht mit der Kennziffer 95 im Führerschein. Hat man diese nicht drin, muss (!) man die original Nachweise der fünf absolvierten Module bei sich führen, tut man dies nicht, kann pro Tag (rückwirkend!) ein Bußgeld i.H.v. 100€ Für den Kraftfahrer und 400€ für den Spediteur/Vorgesetzten verhängt werden. Diese Übergangsfrist endet am 10.09.2016. Danach gilt ausschließlich die 95 im Führerschein.
    Mit dem alten 3er darf man übrigens bis maximal 7,49to fahren...
    Es ist auch völlig egal ob und wann man den BKF erlernt hat oder auch nicht.
    Alle Unklarheiten beseitigt?



    Und zu den Winterreifen ... Muss mich korrigieren, wurde heute eines besseren belehrt: in unserer Firma laufen insgesamt ca. 400 LKWs - mit Ganzjahresreifen! Wir werden regelmäßig auch geschult beim ADAC mit einem Sicherheitstraining mit eben diesen LKWs. Auch dort sind laut deren Aussage Ganzjahrsreifen eine absolut legitime und auch sichere Alternative zu dem 2-maligen Reifenwechsel im Jahr.


    Und wenn ich sage, bis aufs Minimum runterfahren, dann meine ich natürlich die 4mm und nicht die 1,6mm, sorry.



    Die meisten Kilometer lege ich im Jähr mit dem LKW zurück, mit dem PKW eher so um die 7-9 tkm, und ich lebe und fahre in Norddeutschland - da sind Ganzjahrsreifen m.E. mehr als OK. Natürlich würde ich anders denken und lenken, wenn ich z.B. in München denken und lenken würde

  • Alle Unklarheiten beseitigt?



    Fast :D


    Wo wir grad beim Thema Führerschein sind.


    Ist es richtig, das wenn ich meinen alten Lappen verliere und einen Neuen bekomme, dieser nur noch eine Gültigkeit von 15 Jahren hat ?


    Kann dann nur durch entsprechende ärztliche Untersuchung verlängert werden ?

  • Meines Wissens ja.
    Und für alle, die die 95 ohne BKF Ausbildung vor dem 10.09.2014 eingetragen bekommen haben (FS ursprünglich vor dem 10.09.2009 ausgestellt), da fliegt die 95 auch automatisch raus, d.h. dass man dann eine BKF Ausbildung machen muss um die 95 erneut bekommen zu können.

  • Hab mich leider verschrieben meinte natürlich bis 7,5 to, was auch so ist und nicht bis 7,49 to.
    Nachz lesen
    hierund hier

  • Hab mich leider verschrieben meinte natürlich bis 7,5 to, was auch so ist und nicht bis 7,49 to.
    Nachz lesen
    hierund hier

    Du hast recht, sorry.
    Detailliert auch hier nachzulesen:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Führerschein_und_Fahrerlaubnis_(Deutschland)#Fahrerlaubnisklassen_in_der_BRD


    (Shit, ich musste K.-H. Recht geben X( )


  • Egal ob Neuausstellung, Verlust, Diebstahl oder unbrauchbar geworden:
    Die Gültigkeit der ab dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine ist auf 15 Jahre begrenzt, danach ist eine Neuausstellung erforderlich. Die Fahrerlaubnis bleibt gültig - es ist keine neue Prüfung erforderlich. Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19.Januar 2033 umgetauscht werden.


    Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes.
    Nach Ablauf der Befristung wird das Führerscheindokument nur verwaltungsmäßig umgetauscht.


    Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht mehr verbunden. Diese bestehen weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung (u.a. für Berufskraftfahrer)

  • Boah ey.........wenigstens einmal Übereinstimmung............ :D

  • Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19.Januar 2033 umgetauscht werden.


    Jau dann bin ich in den 80zigern, erst dann werde ich mal versuchen den Schein mit Kl. 2 un 3 zu erneuern. :D


  • Also, ab 10.09.2014 ist es nur noch Berufskraftfahrern erlaubt, gewerblich einen LKW zu fahren.



    Das was du hier dargestellt hast ist nicht wirklich was neues......


    Ich schrub´gestern....




    Meine Scheckkarte ist von `03 und da hab ich noch keine *95* drin stehen, wahrscheinlich weil es sie noch nicht gab.....
    Dafür hab ich ein Datum drinstehen, dass allerdings nach 09/2014 liegt....



    Min. seit ´03 weiß ich, dass ich, ab dem 50. Geb. die 5 Module nachweisen muß für den gewerblichen Verkehr....
    alles andere bleibt somit beim Alten..... z)


  • Min. seit ´03 weiß ich, dass ich, ab dem 50. Geb. die 5 Module nachweisen muß für den gewerblichen Verkehr....
    alles andere bleibt somit beim Alten..... z)


    Ich bin ja schon über 50 aber beim gewerblichen Verkehr musste ich noch nie was nachweisen. :]
    Auch nicht bei meiner Alten! :undweg:


    Ich gestehe: SPAM!

    Grüßla aus Franken


    CHristoph 560 SL & E220T CDI


  • Ich bin ja schon über 50 aber beim gewerblichen Verkehr musste ich noch nie was nachweisen. :]
    Ich gestehe: SPAM!


    nachweisen nicht, aber bezahlen musste, gell :frech:
    Um was ging's hier ursprünglich :hm:

  • Das was du hier dargestellt hast ist nicht wirklich was neues......
    Ich schrub´gestern....

    Min. seit ´03 weiß ich, dass ich, ab dem 50. Geb. die 5 Module nachweisen muß für den gewerblichen Verkehr....
    alles andere bleibt somit beim Alten..... z)

    Hey Lotte, nicht ganz richtig. Die 5 Module musst du ab dem 10.09.14 nachweisen und im Original bei dir führen (im gewerblichen Verkehr) sofern die 95 noch nicht eingetragen ist.


  • Hey Lotte, nicht ganz richtig. Die 5 Module musst du ab dem 10.09.14 nachweisen und im Original bei dir führen (im gewerblichen Verkehr) sofern die 95 noch nicht eingetragen ist.



    jetzt wirds haarig.... :hm:
    da ich bis 50 gewerblich fahren darf, so stehts in meiner Scheckkarte - und du mit deinem Nachweis... - ich versteh das quasi so, dass ich gezwungen werde meine Scheckkarte vor dem 10.09.2014 zu erneuern, nur damit die 95 drinsteht.... :hm:
    und wenn ich die Nachweise nicht hätte, weil es sie nicht gab, dürfte ich ja schon vor dem 50. nicht mehr gewerblich fahren (10.09.2014).... ich hab da leise Zweifel...

  • da ich bis 50 gewerblich fahren darf, so stehts in meiner Scheckkarte - und du mit deinem Nachweis... - ich versteh das quasi so, dass ich gezwungen werde meine Scheckkarte vor dem 10.09.2014 zu erneuern, nur damit die 95 drinsteht.... :hm:
    und wenn ich die Nachweise nicht hätte, weil es sie nicht gab, dürfte ich ja schon vor dem 50. nicht mehr gewerblich fahren (10.09.2014).... ich hab da leise Zweifel...

    Du musst die Scheckkarte nicht erneuern vor dem 10.9.14, aber spätestens ab dem Tag musst du die Nachweise der 5 Module bei dir führen. Hast du die 5 Module nicht absolvier, dann darfst du nicht mehr gewerblich LKW fahren :(

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