Hallo zusammen,
folgenden Artikel habe ich soeben in der Süddeutschen Zeitung gefunden:
[URL=http://www.sueddeutsche.de/,tt5m1/automobil/artikel/179/147831/]LINK[/URL]
Sinngemäß sagt das Urteil aus, dass es für einen Autohersteller durchaus legitim sei, mit freiwilligen Garantiezusagen - mobilo-life, Rostkulanz - seine Kunden an die eigenen Werkstätten zu binden.
Im vorliegenden Fall hat ein MB-Kunde auf Rostkulanz geklagt, obwohl der Service offensichtlich nicht durchgängig von einer MB-Werkstatt durchgeführt wurde.
Dieses Urteil dürfte innerhalb der Beziehung MB-Kunde-MB Werkstatt einigen Zündstoff bieten ...
Gruß
Uwe