frage wegen neukauf und ummeldung

  • hey,
    werde mir am we wahrscheinlich einen w210er kaufen, ist von privat und noch angemeldet da er noch gefahren wird. wenn ich den morgen hole fahre ich mit seinen nummern dann nachhause.
    wie läuft dann die ummeldung bzw abmeldung ab.
    werde ihn abmelden, und erst anmelden wenn ich mit meinen umbauten fertig bin und wenn ich mein jetztiges auto weggegbe. wird ca mitte april sein.


    wie und wo läuft abmeldung ab, habe ich noch nie gemacht.
    was wird benötigt. was kostet es.
    ich hoffe ich bin im richtigen unterforum.....

  • Wann du den Wagen ummeldest liegt bei dir. Solange du noch auf seine Zulassung fährst, fährst du auch auf seinen Versicherungsschutz. D.h. wenn du einen Unfall baust, steht erstmal der Verkäufer dafür grade.


    Ein Grund, warum ich nie ein angemeldetes Fahrzeug verkaufen würde!

    265/30 auf 10x19ET21 rundum....was nicht paßt, wird passend gemacht! ;)
    Alle Posts sind AFAIK und IMHO, wem das nicht paßt: STFU, EMS & KMA !!!

  • na das is aber auch net so ganz richtig lunatic... wenn im kaufvertrag steht das der käufer das fahrzeug umgehend abzumelden hat etc. und da auch kaufdatum steht und alles drum und dran wird dem verkäufer nix passieren da er nachweisen kann das er das fahrzeug nicht mehr hatte bzw verkauft hat..

  • Ist leider doch richtig!


    Solch einen Kaufvertrag kannst du als Verkäufer ja auch einfach so erfunden haben um mir den Schaden, den du mit deinem Wagen verursacht hast einfach mal so anzuhängen.


    Ich sag einfach du beschuldigst mich zu unrecht und hast den Fahrzeugverkauf erfunden.
    Dann kanst du gern versuchen einem Richter zu beweisen, daß es diesen Fahrzeugverkauf gegeben hat und daß ich als der böse Käufer den Schaden verursacht habe. Du bist in der Beweispflicht!



    Ist sicher net die feine englische Art, aber hey....Willkommen in der realen Welt! :D :D

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  • Und ich 10, daß ich zum fraglichen Zeitpunkt am anderen Ende Deutschlands war! 8)


    Sry, aber ist halt so...verkauf nie ein angemeldetes Auto!


    Ich hoffe Tom postet hier noch ein paar Worte!

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    Einmal editiert, zuletzt von LuNaTiC_E55 ()

  • Kurz und knapp?!?


    Ja!!! :D :D

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  • jetzt sind hier 10posts und ihr diskutiert alle über betrug und irgendwelche sch.... den ich garnicht gefragt habe....


    nochmal, was mir logisch erscheint: zur zulassungsstelle gehen, ausweis + fahrzeugpapiere + numernschilder(?) und dann abmelden??


    als ich mein damaliges auto verkauft habe, war es noch auf mich angemeldet, und im kaufvertag (gibts bei mobile muster) stand, der käufer hat das auto binnen 3 werktagen abzumelden, falls noch angemeldet auf verkäufer......oder so ähnkich.

  • Zum ummelden brauchst Du: Alten Kfz-Schein + Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I+II, die Doppelkarte von der Versicherung, Ausweis bzw. Pass und ggf. Meldebescheinigung falls Ausländer AU-Zettel und ggf. Tüv-Bericht und natürlich Geld, Karte akzeptieren Behörden meist nicht. Die alten Nummernschildner nimmste mit in die Zulassungsstelle, wo Du als erstes zwei bis drei Wartemarken ziehst. Die zweite und dritte kannste dann noch verkaufen, kurz bevor Du an der Reihe bist, € 5,- bis € 10,- gibts dafür immer von irgendwelchen ungeduldigen Hektikern.


    Wenn der Verkäufer soviel Vertrauen hat, das er Dir das Auto angemeldet mitgibt, ists gut für Dich. Wenn er sich nichtmal den Ausweis oder den Führerschein zeigen lässt kannst Du, wenn Du unter nem Aliasnamen mit Hochhausadresse kaufst, ggf. erstmal viele Wochen sehr kostengünstig Auto fahren bzw. nen Doofen suchen, der Dir mehr fürs Auto gibt. Passiert tagtäglich.


    Hab' mir bei Verkäufen angemeldeter Autos immer den Ausweis kopiert und Übergabezeitpunkt unterschreiben lassen, dann Kopie vom Vertrag an Zulassungsstelle und eigene Versicherung gefaxt Wirklich sicher ist das allerdings nicht.

  • Zitat

    Original von TomW
    Zum ummelden brauchst Du: Alten Kfz-Schein + Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I+II, die Doppelkarte von der Versicherung, Ausweis bzw. Pass und ggf. Meldebescheinigung falls Ausländer AU-Zettel und ggf. Tüv-Bericht und natürlich Geld, Karte akzeptieren Behörden meist nicht. Die alten Nummernschildner nimmste mit in die Zulassungsstelle, wo Du als erstes zwei bis drei Wartemarken ziehst. Die zweite und dritte kannste dann noch verkaufen, kurz bevor Du an der Reihe bist, € 5,- bis € 10,- gibts dafür immer von irgendwelchen ungeduldigen Hektikern.


    Wenn der Verkäufer soviel Vertrauen hat, das er Dir das Auto angemeldet mitgibt, ists gut für Dich. Wenn er sich nichtmal den Ausweis oder den Führerschein zeigen lässt kannst Du, wenn Du unter nem Aliasnamen mit Hochhausadresse kaufst, ggf. erstmal viele Wochen sehr kostengünstig Auto fahren bzw. nen Doofen suchen, der Dir mehr fürs Auto gibt. Passiert tagtäglich.


    Hab' mir bei Verkäufen angemeldeter Autos immer den Ausweis kopiert und Übergabezeitpunkt unterschreiben lassen, dann Kopie vom Vertrag an Zulassungsstelle und eigene Versicherung gefaxt Wirklich sicher ist das allerdings nicht.


    Im großen und ganzen ist das so richtig... Nur eine Versicherungs-Doppelkarte, HU- und AU-Prüfbericht brauchst du derzeit noch nicht, da das Fahrzeug ja noch nicht zugelassen werden soll. Du nimmst Fahrzeugschein und -Brief (ersatzweise Zulassungsbescheinigung I und II und die Originalkennzeichen mit zu deiner Zulassungsstelle. (Abmeldungen macht in Berlin zum Bespiel auch jedes Bürgeramt, Zulassungen jedoch nur die beiden Zulassungstellen, daher der Name) Die Kennzeichen werden entstempelt und die Stilllegung eingetragen, Halterwechsel erst bei Neuzulassung.
    Noch ein Hinweis zur Pflichtversicherung... Es ist schon richtig, dass du bei einem zugelassenen Fahrzeug mit der Versicherung des Voreigentümers weiterfährst. Aber im Schadenfall zählt der geschlossene Kaufvertrag mit Übergabezeitpunkt. Solltest du einen Unfall verursachen, haftet die Versicherung des Voreigentümers für den Schaden, er wird jedoch nicht bezüglich seines Schadensfreiheitsrabattes in Anspruch genommen, sondern der Verursacher (Nachhaftung...). Eine Haftpflichtversicherung geht immer auf den Neueigentümer über, eine Fahrzeugteil- oder Vollversicherung nicht. Ich habe das x-mal durch... Du verkaufst meinetwegen an einem Samstag die Karre (natürlich zugelassen, Probefahrt soll ja stattfinden können) und der Käufer, in meinem Fall ein , ich nenne ihn mal, Deutscher mit erheblichem Migrationshintergrund... fährt los, kommt am Nachmittag nocheinmal vorbei, zeigt den Wagen, in diesem Fall ein BMW E46 Werkswagen aus der Vorserienfertigung, der inzwischen, oh Wunder, 200tkm weniger auf der Uhr hat nochmal vor, weil er mit seinem Kumpel sein Fahrzeug, mit dem er am Morgen zu mir kam, abholt... Und er meldet ihn nicht um, "weil er ihn nun doch nicht behalten will, die Farbe gefällt ihm nicht mehr", sondern will ihn weiterverkaufen...Ich musste dann für das von ihm genutzte Vierteljahr weiter die Haftpflichtversicherung und die Kfz-Steuer bezahlen. Dafür setzte ich einen Teil der 400 EUR ein, die ich mir von ihm als Sicherheit hinterlegen ließ, falls Nachforderungen kämen, weil das Fahrzeug nicht vertragsgemäß umgemeldet wurde... :) Der Zeitraum, für den die Steuer beim Vorbesitzer nachfordern könnte, ist auf ein Jahr beschränkt. Sollte bis dahin nicht um- bzw. abgemeldet worden sein, geht die Sache in die Fahndung. Auch das ist ja ein Steuervergehen... ;)
    Achso, den Rest der Sicherheitsleistung habe ich mit meiner Frau gastronomisch verbraucht, ich glaube, wir haben auch etwas aus der serbischen Küche bestellt... :D

  • Zitat

    Original von LuNaTiC_E55
    Wann du den Wagen ummeldest liegt bei dir. Solange du noch auf seine Zulassung fährst, fährst du auch auf seinen Versicherungsschutz. D.h. wenn du einen Unfall baust, steht erstmal der Verkäufer dafür grade.


    Ein Grund, warum ich nie ein angemeldetes Fahrzeug verkaufen würde!



    korrrrrekt :D

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