Stossdämpfer hinten Kombi

  • Du musst Zentralhydrauliköl nehmen. Normales Hydrauliköl für die Servolenkung geht nicht. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen das nachwippen von defekten Bulleneiern kommt. Wenn die voll Öl sind federt er hinten gar nicht mehr, die Hinterachse wird bretthart. Das ist dann mehr so ein Hüpfen.

  • Prima. Jetzt kann auch ich folgen. Ganz deutlich war das für mich bei der spärlichen Ausdrucksweise nicht. ;(

  • Du musst Zentralhydrauliköl nehmen. Normales Hydrauliköl für die Servolenkung geht nicht. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen das nachwippen von defekten Bulleneiern kommt. Wenn die voll Öl sind federt er hinten gar nicht mehr, die Hinterachse wird bretthart. Das ist dann mehr so ein Hüpfen.

    ja das ist ein hüpfen,wenn ich über unebene straßen fahr ist das heck am hüpfen wie sau.krieg ich jedesmal rücken von.das geht hoch und runter ein paar mal.
    ist das richtig wenn ich die bulleneier ausgebaut hab und die membran nicht sehe das die dann kaputt sind?hab nen video gesehen wo einer einen neuen und alten gezeigt hat und bei dem kaputten die membran weg war,war wohl von nem 124.
    achso als zentralhydrauliköl hab ich Liqui Moly 2200 bestellt.

  • Das Öl passt, ob man die Membran sehen kann, keine Ahnung. Hat mich nie interessiert. Wenn du die selber tauscht willst, vorher Druck ablassen bevor du die Leitungen komplett löst. Auf einer Seite die dickere Leitung ganz vorsichtig an der Verbindung zum Schlauch lösen, aber nur ganz wenig, da sind ca. 200 bar Druck drauf. Warten bis der Druck abgebaut ist und dann erst weiter machen.

  • Moin,


    dass die Stoßdämpfer nicht abgerissen sind hast Du aber geprüft, oder?
    Mir erscheint Kalles Argumentation schlüssig, dass die Achse eher hart wird, wenn die Membranen durch sind.


    Grüße
    Dieter

  • Wenn die Niveaudämpfer (oben) abgerissen sind, das bekommt man mit. Das *KLONG* *KLONG* wenn der Dämpfer oben anschlägt kann man nicht überhören.


    Ich bin mal einem S210 mit diagnostizierten defekten Bulleneiern zur Werkstatt hinterhergefahren, was der sich am Heck zusammengehoppelt hat war nicht mehr normal, von daher würde das schon passen.

  • also folgendes,das auto habe ich letzte woche bei einem gebrauchtwagenhändler gekauft, ohne probefahrt (sollte man nicht tun weiss ich)
    hab den wagen dann am dienstag abgeholt und hab auf den ersten metern schon gemerkt da stimmt was nicht.bin mehr nach hause geritten als gefahren.
    ich hab gedacht,gut ne kleinigkeit kannse selber machen.
    heute wollte ich die bulleneier drunter machen hab dann aber schon gesehen das der endtopf fast durch ist und hab mir gedacht jetzt guckse erstmal richtig nach bevor du irgendwas machst.
    rad runter gemacht und gesehen das die vorderen außen hinterachsgummis kaputt sind.
    die streben nachgeschaut die auch fertig sind,d.h. wenn ich zum tüv fahren würde er diese als mangel ansehen würde.
    ich werde montag mal rechtsberatung vom adac anrufen und mich dann mal mit dem verkäufer inverbindung setzen.


    hat einer vielleicht erfahrung mit sowas,rechtsstreit mit gebrauchtwagenhändler?
    soweit ich das jetzt gelesen hab muss er die mängel beseitigen,richtig?

  • Kommt darauf an was im Kaufvertrag steht.

  • Und? Was willst du dann vom Verkäufer?

  • Bei meinem 240er war mal der Niveauregler total von innen vergrindet.
    Was passierte?
    Total harte Federung und es hat aus dem Deckel des Hydraulikbehälter gedrückt.

  • Und? Was willst du dann vom Verkäufer?

    ich will das er die mängel behebt,er hat zu mir immer wieder gesagt das er eine probefahrt gemacht hat und das auto keine probleme gemacht hat und technisch in einem guten zustand ist und ich mich mehr oder weniger auf sein wort verlassen habe.

  • Steht das alles im Vertrag? Wenn nein .... Pech gehabt. Hört sich hart an, ist aber so. Wer einem Gebrauchtwagenhändler glaubt, glaubt auch das Zitronenfalter Zitronen falten.

  • Steht das alles im Vertrag? Wenn nein .... Pech gehabt.


    Ich gehe davon aus, dass ein Händler die Sachmängelhaftung nicht ausschliessen darf und die Klausel "gekauft wie besehen" somit wirkungslos ist. Die einzige Möglichkeit ist der Verkauf im Kundenauftrag, da es dann einem Kauf von Privat gleichkommt.

  • Gekauft wie gesehen hätte im Ernstfall vor Gericht keine Chance. Als Händler hat man immer die Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung an der Backe...da hat Micha Recht.
    Ich meine sogar das ich letztens irgendwo gelesen habe das ...gekauft wie gesehen...auch bei einem Privatverkauf nicht mehr zulässig ist.

  • Beim Privatverkauf braucht man diese Klausel nicht, da es sowieso keine Gewährleistung gibt. Ausnahme bei vorsätzlichem Vertuschen oder Verschweigen von bekannten Schäden.
    In dem aktuellen Fall des TE muss der Händler in jedem Fall haften. Da der Schaden so offensichtlich ist, sollte man ihn zusätzlich wegen arglistiger Täuschung rankriegen.

  • ich hab heute mit der rechtsberatung gesprochen,die sagt ich könne rechtlich nichts machen da es sich um verschleißteile handeln würde.


    ich hab dann nochmal mit dem verkäufer gesprochen und wir haben uns auf 250€ geeinigt.

  • Die Begründung ist aber fadenscheinig. Um welche Art Rechtsberatung handelt es sich da?


    heute wollte ich die bulleneier drunter machen hab dann aber schon gesehen das der endtopf fast durch ist und hab mir gedacht jetzt guckse erstmal richtig nach bevor du irgendwas machst.
    rad runter gemacht und gesehen das die vorderen außen hinterachsgummis kaputt sind.
    die streben nachgeschaut die auch fertig sind


    Bei den aufgezählten Schäden würde ich das Fahrzeug als "nicht verkehrssicher" einstufen und in dem Zustand darf es nicht verkauft werden, höchstens als Bastlerfahrzeug. Da ist es egal, ob es sich um Verschleißteile handelt.
    Mit 250 Euro würde ich mich da nicht abspeisen lassen.

  • Die Begründung ist aber fadenscheinig. Um welche Art Rechtsberatung handelt es sich da?



    Bei den aufgezählten Schäden würde ich das Fahrzeug als "nicht verkehrssicher" einstufen und in dem Zustand darf es nicht verkauft werden, höchstens als Bastlerfahrzeug. Da ist es egal, ob es sich um Verschleißteile handelt.
    Mit 250 Euro würde ich mich da nicht abspeisen lassen.

    war die rechtsberatung vom adac mit einer anwältin vom adac.ich hab ihr gesagt das das auto so nicht verkehrsicher ist worauf sie meinte das das bei einer probefahrt aufgefallen wäre und da ich keine gemacht hätte der fehler bei mir liegt.
    klar ich wahr halt zu dumm.

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