Fragen zu Reifengroesse

  • Hallo Forum,


    ich habe gestern 2 neue Reifen fuer die Vorderachse bestellt und hierfuer die Groesse
    der Reifen (205/65 R15) von den vorhandenen Reifen abgelesen (hab ihn erst vor kurzem
    so gekauft).
    Nun hab ich im Fahrzeugschein nachgelesen, dass nur die Reifengroesse von 195 / 65 R15
    eingetragen ist. Heisst das, die Reifen muessen erst noch eingetragen werden oder ist das
    im Rahmen von irgendeiner Toleranz ?


    Viele Gruesse Paule

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    E200 Classic Limousine Bj 1998


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  • Hallo


    erstmal solltest du schreiben für was für ein Auto du diese Reifen bestellt hast


    195/65/15 waren auf dem Vormopf Classic
    205/65/15 waren auf den Vormopf Elegance


    Jetzt stellt sich die Frage was du hast.


  • Nun hab ich im Fahrzeugschein nachgelesen, dass nur die Reifengroesse von 195 / 65 R15
    eingetragen ist. Heisst das, die Reifen muessen erst noch eingetragen werden oder ist das
    im Rahmen von irgendeiner Toleranz ?

    toleranz wäre mal was geiles, am besten so ca. von 165er bis 305er :lch2:


    leider hättest du vorher mal nachschauen sollen, nun musst du die neu gekauften eintragen lassen wenn du sie fahren möchtest.


    mfg

  • nix eintragen




    im neuen FZG schein steht nicht alles drin wie bei den alten , wie z.b. ziffer 23 auch genehmigt 205/65 etc




    du darfst 205/65 R15 fahren ist in der FZG ABE schon freigegeben




    müsste in der Datenbank zum runterladen sein Zulässige RAD Reifenkombi W210




    ;)

  • im schein den er mitführen muss, müssen die rad/reifenkombinationen drin stehen !!!


    mfg

  • Modell waere "E200 Classic" aus dem Baujahr 1998.
    Da ich die Reifen gestern, also Samstag, bestellt habe,
    kann ich den Auftrag sicherlich noch stornieren.


    Aber wie MousseT schon geschrieben hat, glaube ich
    auch, dass es hier irgendein Schriftstueck gibt, welches
    erlaubt, diese Groesse zu fahren, da der Vorbesitzer,
    ein aelterer Herr, die Groesse schon aufgezogen hatte.


    Uebrigens bin ich mit dieser Reifengroesse auch anstandslos
    durch den TUEV gekommen. Eingetragen sind nur 195er


    Gruss Paule

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    E200 Classic Limousine Bj 1998


    Einmal editiert, zuletzt von Paule ()

  • Bist Du dir da ganz sicher? Weil in der Zulassungsbescheinigung I unter 15.1 und 15.2 noch Reifengrössen angegeben sind. Wenn es tatsächlich so wäre sollte es uns ja nur Recht sein, dann brauchen wir nichts mehr eintragen zu lassen.

  • @ E50AMG



    du solltest mal die datei auch runterladen



    ich zitiere " Ein zusätzliches Gutachten und die änderung oder neuausstellung der zulassungsbescheinigung bzw FZG scheines ist NICHT erforderlich"



    hier braucht jemand hilfe, und ohne zu wissen zu behaubten er muss die räder eintragen finde ich nicht ok



    Paule



    Alles bestens fahr weiter 8)

  • ich hoffe es für dich aber wundert mich dann warum es nicht im schein steht, da die tüv prüfer und auch die pvb´s deine freigegeben fahrzeug abe ja nicht im kopf haben.


    mfg

  • sorry, ich kenn es seit14 jahren nicht anders, würde mich aber freuen wenn man jetzt das fahren darf was nicht mehr im schein steht.


    mfg

  • hier mal eine pdf, die ich grad gefunden habe:


    Klick mich


    Gruss Paule

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    E200 Classic Limousine Bj 1998


  • Damals stand alles im Brief / schein was drauf darf und was nicht




    finde es auch bescheuert das solche sachen nicht meht im schein aufgeführt sind




    ALLES darf man natürlich nicht fahren 8) (eigentlich schade :D )




    P.S.: Datenbank konnte ich es nicht finden wird noch bestimmt upgedatet




    aber habe einen auszug von MB neben mir habe draufgeschaut




    (könnt ihr kostenlos bei MB ausdrucken lassen)




    Edit: Paule hat es gefunden dat isser :streichel:

  • das würde ja auch heißen das du sämtliche felgen die da drin stehen fahren könntest, wer soll das dann kontrollieren und wissen. so................muß jetzt erstmal wech und bin gespannt was nun richtig ist und möchte hier nicht streiten oder den paule was falsches erzählen, deswegen klären wir das ja hier. ist ja gerade richtig interessant das thema, man muss nur auch mal an die tüv leute und die pvb´s denken die dich dann anhalten.



    mfg jungs


    ps.: warum steht mein auto nicht auch in der datei !?

  • 205/65R15 94H auf 7Jx15 ET37 sind bereits Bestandteil der Fahrzeug ABE und konnten ab Werk für ein paar Mark Aufpreis statt der 195/65R15 91H auf 6,5Jx15 ET37 geordert werden, einfach drauf damit und fertig.


  • Jepp so ist es



    Felgen Reifen das was dort steht darf gefahren werden ohne das es im schein steht



    zur not im handschuhfach die 3 zettel mitführen wo alles aufgeführt ist



    nach der langen diskussion mit dem Tüv / polizisten (am besten ne wette abschliessen :lch2: ) die freigabe zeigen



    AMGs gelten andere abmessungen (ich GLAUBE 15er und 16er darf der AMG garnicht fahren)

  • Das ganze gilt aber auch nur bei Original Mercedes Felgen, ansonsten nicht. Steht so in dem Link.

  • Das ganze gilt aber auch nur bei Original Mercedes Felgen, ansonsten nicht. Steht so in dem Link.


    Ja sicher. Das gilt alles nur für Serienbereifung. Früher stand das alles im Schein, heute nicht mehr. Aber alle Kombinationen die in obigem Dokument aufgeführt sind dürfen auf dem W210 gefahren werden. Gibt den gleichen Wisch auch für die S210-Fahrer ;)

  • Hänge mich hier noch mal ran. Gibt es für die 18 und 19 Zöller eigentlich auch eine Freigabe von MB, ähnlich der Liste der freigegebenen Rad/Reifenkombi bis 17" ? Oder ist da immer eine Abnahme durch den TÜV notwendig? Irgendwo hatte ich hier gelesen das jemand geschrieben hatte er hätte, ich glaube es waren 18", ab Werk drauf gehabt. :hm:

  • 18" gehen wenn die Felgenbreite paßt und originalfelgen sind im zweiferlsfall ins Gutachten/ABE gucken, 19" gabs Werksseitig net

  • Mich interessiert halt ob es möglich wäre ohne viel Tamm tamm z.B. 8,5 und 9" drauf zu machen. Oder so wie Isi es hat/hatte. Das ist das was mir gefällt.

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