Garantie auf Rostkulanz?

  • Hallo,


    nach dem mich die artikel, weilche die sufu ausgespuckt hat, mim lesen stark beschäftigt hat. gibt's noch eine frage:


    ich habe bei meinem S210 Bj.2000 schon 2 mal rostbeseitigung auf Kulanz gekommen. das letzte mal 2007. nun geht's aber schon wieder mächtig los. was haben die damals gemacht?


    gibt's darauf auch Garantie oder ist das normal das mal alle paar Jahre mal wieder alles entrosten muss, das wäre ja mehr als ... :AuAu

  • Auch wenn es eine Garantie gäbe wäre die nach drei Jahren eh abgelaufen.


    Nach 8 Jahren ist der "Anspruch" auf Kulanz auch vorbei.

    Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, und die anderen können mich... (Konrad Adenauer) :]

  • leider keine chance...


    die garantie/gewährleistung von der ausgeführten arbeit in 2007 ist erloschen...


    das wäre das einzige ,worauf du dich 12 monate nach reparatur/entrostung hättest berufen können...


    auf die kulanz generell nicht ; die steht die rechtlich NICHT zu , sondern ist eine "kann"-leistung von mercedes ; sozusagen eine "good-will-geste"

  • danke für die schnelle Antwort. aber das mit der Kulanz und den 8 Jahren ist klar. wie gesagt, die rostbehandlung wurde auch innerhalb der zeit auf Kulanz von MB direkt komplett erledigt. das war 2007. aber darf das jetzt schon wieder losgehen? ist das einfach so das man alle jahre wieder.... oder haben die das nicht richtig gemacht??

  • oder haben die das nicht richtig gemacht??



    dasist eben das schwierige und für dich nicht lösbare problem...


    nennt sich beweislastumkehr...


    DU musst nach so langer zeit beweisen , dass fehlerhaft gearbeitet wurde...


    ich kann dir aber gerne anbieten nen antrag in maastricht zu stellen ; ich hab der sehr gute , private connections...

  • ...ich kann dir aber gerne anbieten nen antrag in maastricht zu stellen ; ich hab der sehr gute , private connections...

    klar, dann teilen wir uns die kohle die ich fürs entrosten gezahlt hätte und wir haben beide was von 8)


    NACHTRAG: ich drohe morgen mal in der werkstatt damit. dann sehen wir weiter, mal sehen was die sagen.


    Grundfrage dennoch: muss man dann immer alle Jahre wieder entrosten? also fass ohne Boden?

  • DU musst nach so langer zeit beweisen , dass fehlerhaft gearbeitet wurde...

    Da gebe ich dir absolut recht. Ich würde das Pferd auch anders aufziehen. Die sollen mir erklären was ich verkehrt gemacht habe. Das werden sie nicht können und somit kann der Hebel umgelgt werden. Dann sollen die erklären was mit dem Lack passiert ist. Und ab da wird es ganz bestimmt lustig.

  • Die sollen mir erklären was ich verkehrt gemacht habe


    nee,nee...


    die jurisprudenz sieht das leider anders...


    DIE stehen in keinerlei bringschuld , was erklärungen betrifft...


    DU musst fehlerhaftes vorgehen beweisen , bzw. einen verdacht diesbzgl. gutachterlich untermauern...und zwar auf deine kosten...


    glaub mir , nach vier jahren wird diese klage vor keinem gericht zugelassen werden...

  • ihr vergesst eines ,auf eine Leistung die du nicht bezahlt hast,haste kein Garantieanspruch.


    Da das damals auf Garantie/Kulanz von Mercedes übenommen wurde,geht da nix.


    Ein Beispiel,du hättest ja bei einem Teil das alle 2 jahre kaputt geht 10-30 Jahre Garantie.
    Es wird immer wieder auf das Baujahr der Fahrzeugs zurückgegriffen und irgendwann ist dann mal schluss.

  • auf eine Leistung die du nicht bezahlt hast,haste kein Garantieanspruch.



    das stimmt so nicht !!!


    selbst ein schwarzarbeiter muss ordnungsgemäße wertausführung gewährleisten !!!


    - mit der inanspruchnahme von kulanz , wird ein beidseitiges vertragsverhältnis eingegangen ; mit allen konsequenzen...


    ...es besteht in jedem fall anspruch auf nacherfüllung ; dieser kann aber von 12 auf sechs monate verkürzt sein... 8)

  • klar verstehe ich dich ;


    aber du hast garantie auf geleistete arbeit !


    ist nunmal fakt ; zumal es x-fälle gibt in welchen es im zuge von kulanzarbeiten nur z.b. 50% übernahme durch den händler/werkstatt kommt ...


    mein einwand bezog sich auf die garantieansprüche einer geleisteten arbeit , wenn die arbeit nachweislich nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde...



    nominal hast du bei einer vollen übernahme der kosten auf kulanz subjektiv keine einbußen ; wohl aber wenn du in der zeit der reparatur,etc. auf dein fahrzeug verzichten musst...

  • Zitat

    aber du hast garantie auf geleistete arbeit !


    Im ertsen Jahr nach reperatur haftet der der es gemacht hat und im zweiten Jahr Daimler und dann bekommt man nix mehr.


    Man kann sich aber natürlich an die repariende werkstatt wenden und die machen einen sonderpreis.


    Wenn das auto immer gewartet wurde,haste 30 jahre auf Durchrostung,muß aber von innen nach außen gehen.
    Nach 8 Jahren ist normal die kulanz vorbei auf Blechteile,kulanz ist auch eine freiwillige leistung,kein rechtsanspruch,ausser siehe oben.
    Die arbeit ist doch ordnungsgemäß 2007 ausgeführt worden muß euch doch nicht sagen wenn sie nämlich nicht ordenlich ausgeführt worden waäre,hätte es schon nach dem nächsten winter wieder gerostet.


    Aber wo doch der gilb mal drin ist kommt er immer wieder raus das muß ich doch auch nicht nochmal erwähnen.


    Ist im 5 Jahr nach der kulanzreperatur und im 12 Jahr ist das Auto,also no chance.

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