Entweder oder???..S210 Typenfrage

  • Ärgerlich bei den Überlegungen mit dem Tausch.


    Aber Vorsicht bei der Regulierung.


    Wenn laut Gutachten der Schaden abgerechnet wird, zieht die Versicherung einen bestimmten Betrag ab.


    Ist glaube ich Versicherungsabhängig.


    Denke aber 10-15 % werden es sein.


    Hoffe nur dass der Schaden den Zeit - Wert des Wagen nicht übersteigt, sonst ist der gültig. :streichel:

  • Zitat

    Ja logisch.




    Ein gutachten vom Freundlichen und von nem freien Gutachter.

    @Orba, heißt das das die gegnerische zwei unabhängige Gutachten voneinander bezahlt ?


    Ich geh zum freundlichen türkischen Gutachter den mir mein Versicherungsvermittler empfohlen hat
    ( der arbeitet auch bis jetzt 2mal schon sehr kooperativ :D )

  • Zitat

    Aber Vorsicht bei der Regulierung.




    Wenn laut Gutachten der Schaden abgerechnet wird, zieht die Versicherung einen bestimmten Betrag ab.

    genau genommen wird dir bei NICHT REPARATUR die MWST. der Arbeitszeit abgezogen, da ja schließlich nicht ausgeführt !
    Bei Reparatur bekommst den VOLLEN Betrag !

  • genau genommen wird dir bei NICHT REPARATUR die MWST. der Arbeitszeit abgezogen, da ja schließlich nicht ausgeführt !
    Bei Reparatur bekommst den VOLLEN Betrag !



    Rüschtüsch, aber eben die ausführende Werkstatt z) So ca. ab 1500€ Schadenssumme lt. KVA wird im Zweifel gerne ein Gutachter hinzugezogen, den der Schadensnehmer aber weniger interessiert... Der sucht sich den Gutachter aus, danach darf die gegnerische VS auch gerne

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