W140 S400 Getriebeprobleme bitte um Hilfe dringend!!!

  • Hallo liebes Forum,


    ich habe mir gestern einen gebrauchten 92´er W140 S400 in guten zustand gekauft.


    Als ich von Ulm auf die Autobahn fahren wollte fingen die ganzen Probleme an.


    Gänge schlugen beim wechsel, dann auf die Autobahnauffahrt kein Kickdown möglich schaltete runter Motor hörte mann arbeiten aber drehzahl blieb bei 4000 und nichts passierte.


    Nam ich das Gas etwas weg schaltete er wieder in den anderen Gang (ruppig) und beschleunigte in Zeitlupe. Maximal 120 mehr schaffte er nicht mehr. Als ich etwa 50 Kilometer gefahren bin erreichte ich mit mühe und not noch fast 70 Km/h und rief dann die gelben Engel an die mich nach Nürnberg zu ATU abschleppten.


    Füllte etwas Getriebeflüssigkeit ein versuchte es nochmal da ich wenigstens bis zu mir nach etwa Leipzig fahren wollte, Autobahn drauf genau das gleiche erreichte 50 und gab es auf und liess mich zum ADAC Platz abschleppen und nahm mir einen Mietwagen.


    Zum Schluss waren die Probleme Halbgas wurde er langsamer und Schaltete nicht mehr beim Anfahren.


    Im Leerlauf macht der Motor keine Probleme klingt kräftig und Anrollen vorwärts und Rückwärts funktioniert.


    Hat jemand so ein Problem schon gehabt? Da das Auto in Nürnberg steht und ich in nähe Leipzig wohne habe ich auch keine Möglichkeit zu einen MB Händler zu fahren um Prüfen zu lassen.


    Lohnt eine Getriebereparatur und wenn ja welche kosten könnten mir da entstehen?


    Grüsse Thomas

  • ich würde das Teil zurückgeben, wenns noch geht. Scheint so, als hatte der Verkäufer ähnliche Erlebnisse :(

    Hab angerufen nachdem das passierte , leider "gekauft wie gesehen" und er wendet sich ab weil er ja fuhr und ich die A* Karte nun habe =((

  • ich würde es drauf ankommen lassen. Vielleicht sagt Hendrik was dazu. Ein gebrauchtes Auto dieser Güteklasse, was nicht den Heimweg schafft ? Das riecht nach Vorsatz vom Verkäufer. Jeder Richter würde den Ärger verstehen, wenns zum Prozess käme..

  • Hast du das Fahrzeug als Gewerbekunde gekauft oder als Privatmann?



    Wenn du es als Privatmann gekauft hast würde ich dem Verkäufer klar machen das der dich betrügen wollte und das du eine Anzeige wegen vorsätzlichen Betruges machen wirst.



    Klar kosten die Getriebe für den Wagen nicht die Welt und wenn dein EK günstig war und du ca. 1000 Euro luft hast für nen Tausch des Getriebes kannst du den Wagen auch behalten, aber ich würd ihm trotzdem einen vor dem Bug knallen und den Kaufpreis nochmal drücken.

    Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, und die anderen können mich... (Konrad Adenauer) :]

  • Gibt's nen schriftlichen Kaufvertrag?


    Versuche es zur Not mit der Anfechtung des Kaufvertrags wegen Arglistiger Täuschung nach § 123 BGB. Ob Du ihm die Täuschung nachweisen kannst, ist zwar ne andere Sache, aber alleine die Drohung mit der Anfechtung könnte den Verkäufer vielleicht zur Kooperation bringen.


    Von Privat oder nen Gewerblichen gekauft?

  • gekauft wie gesehen gibt es schon ewig nicht mehr ...


    Hendrik


    greift da nicht §476 ? :hm:


    So besagt § 476 BGB, dass bei Schäden, die sich innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang an einer Sache zeigen, vermutet wird, dass die Sache bereits vor Gefahrübergang mangelhaft war, sofern es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt. Dies bedeutet, dass bei einer Reklamation innerhalb von sechs Monaten ab Kauf der Verkäufer beweisen muss, dass die Sache beim Kauf frei von Mängeln war. Gäbe es diese Norm nicht, müsste der Käufer beweisen, dass der Mangel schon bei Gefahrübergang vorlag, da er sich auf diese Tatsache als Anspruchsvoraussetzung beruft. Zu beachten ist jedoch, dass die Beweislast bezüglich des Mangels weiterhin der Käufer trägt. Er muss beweisen, dass die Sache mangelhaft ist. Die Vermutung in § 476 ist nur eine Vermutung in zeitlicher Hinsicht.


  • Daher meine Frage nach dem Verkäufer - der Privatverkäufer hat keine Gewährleistungspflicht gegenüber dem Käufer und damit findet § 476 BGB in solch einem Fall keine Anwendung.

  • bei dir sollte noch das 722.370 verbaut sein ; grundlegend mit den automaten des 124 verwandt ; beim 400er jedoch bereits mittels magnetventilen angesteuert.


    nota bene :


    wer nen 140er so frühen baujahres kauft und weniger als zehn mille gezahlt hat , MUSS min. fünf mille liegen haben , um ihn instand zu halten oder zu setzen ... ist fakt ; alles andere belügt sich selbst !

  • Ich haben den Wagen von Gewerblich gekauft war ein Händler.


    Einen Trumpf habe ich noch da ich zur Abmeldung des dagelassenen Fahrzeuges wegen Kaufpreisabzug noch die originalen Fahrzeugpapiere und Brief habe.

  • Daher meine Frage nach dem Verkäufer - der Privatverkäufer hat keine Gewährleistungspflicht gegenüber dem Käufer und damit findet § 476 BGB in solch einem Fall keine Anwendung.



    das muss der penis (also der verkäufer) ja nicht wissen ... 8) 8) 8)

  • Ich haben den Wagen von Gewerblich gekauft war ein Händler.


    Dann ist die Aussage "gekauft wie gesehen" völlige verarsche, sofern der Verkäufer Dir den Mangel nicht vorher genannt hat - guck mal in § 475 BGB.


    Die Regelung ist unter anderem extra auf den gewerblichen Gebrauchtwagenverkauf zugeschnitten, damit sich der Verkäufer eben nicht von seiner Gewährleistungspflicht befreien kann. Eine Gestaltung des Kaufvertrags "gekauft wie gesehen" ist schlicht unwirksam und Du hast die vollen Rechte nach § 437 BGB.


    Ich würde dem Verkäufer ordentlich in den Hintern treten bei so ner dreisten Abspeisung kurz nach dem Kauf :AuAu :AuAu

  • verkauf von gewerblich ? stand irgendwo im kleingedruckten was von "im (kunden)auftrag" ? dann wäre der Verkäufer "erstmal" raus.
    wenn nicht schauts gut aus. aber recht haben, recht bekommen ...


    glück auf !!!

  • achja, was auch gerne versucht wird ist unter sonstiges im kaufvertrag ein fahrzeug als "bastlerfahrzeug" auszuweisen.
    wenn dann aber z.B. neuer tüv gemacht worden ist, passt da definitiv was nicht. gibts auch schon leckere urteile zu.

  • Als Besondere Bemerkungen wurde nur Eingetragen: Alle Mängel vom Käufer bekannt


    Besondere Zusicherung: ohne Garantie ohne Gewährleistung wie gesehen


    Vom Getriebe rucken wurde nichts erzählt, Probefahrt war auf dem kleinen Platz nicht gross möglich ging nur einmal Gasgeben Lenken Rückwärtsfahren


    In der Stadt hätte ich eh nicht Kickdown probieren können um zu sehen wie schnell er fährt und 60 schneller gehts ja nicht nach Rennleitung :/


    TÜV ist bis 10/13

  • ich meine auch, so einfach geht's nicht mehr heutzutage. Wenn ein Getriebefehler vorliegt und ich weiss das, lasse ich das den Kunden unterschreiben. Aber so "one fits all" Klauseln sind doch gegen die guten Sitten. Oder wie es im oft verdrehten Paragraphendeutsch richtig heisst..

  • Ich versuche mal schriftlich etwas fertig zu machen. Wäre von mir persönlich ausreichend oder doch sinnvoller gleich vom Anwalt schreiben aufsetzen zu lassen?

  • Bin kein Anwalt. Gib dem Verkäufer die Chance auf Nachbesserung, oder Kaufpreisminderung. Du kannst auch einen Anwalt scharf schiessen lassen. Lösung 1 kostet erstmal nix und zeigt Deine Verhandlungsbereitschaft. Wenn der Verkäufer sich sperrt, Anwalt... Und immer drauf hinweisen, dass es ja nicht angehen kann, dass ein Gebrauchtwagen kurz nach dem Kauf noch nichtmal mehr nach Hause kam.


    Aber aus Rechtsfragen halte ich mich raus, weil keine gute Ahnung. Hier gibt's Kollegen, die haben das gelernt :winke:

  • Ganz definitiv: der Verkäufer kann die Gewährleistung nicht ausschließen!


    Er kann sie von den gesetzlichen 24 Monaten auf 12 Monate kürzen, mehr nicht.


    Du hast vor Gericht SEHR gute Karten! Ein Schreiben vom Anwalt und der Verkäufer knickt sowas von ein....

  • P. S.


    in den ersten 12 Monaten muss ER nachweisen, dass das Getriebe bei Übergabe in Ordnung war. Dann erst kommt die Beweisumkehr, d. h. du müsstest nachweisen.

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