Welche Reifengrösse passen auf Originalfege

  • und muss trotzdem "W" fahren. :(


    Na ja anscheinend ja genau nicht, W hat Daimler zwar in den Schein reinschreiben lassen, aber am Ende zählt wohl die Formel.
    Das lese ich aus dem Text. Ist am Ende allerdings die Frage, ob es am Markt überhaupt tolle, viel günstigere V - Reifen gibt :hm:


    [url='http://www.e-klasse-forum.de/index.php?page=Thread&threadID=57341']SA 482 Ferderung für größere Bodenfreiheit

  • steht so im alten Brief, im neuen Brief steht leider nix von Felgen oder Reifen,


    Dafür steht es ja im Schein.

  • es hat auch mit der tragfähigkeit zu tun und da ihr t modelle fährt braucht ihr W und Fritz mit der limosine V. 8)


    "Bei Geschwindigkeiten über 210 km/h (für Reifen mit V-Geschwindigkeitsindex), 240 km/h (für Reifen mit W-Geschwindigkeitsindex oder auch mit Kennzeichnung ZR) bzw. 270 km/h (für Reifen mit Y-Geschwindigkeitsindex) nimmt die zulässige Last geschwindigkeitsabhängig ab. Beispielsweise darf ein Reifen mit V-Geschwindigkeitsindex bei seiner Höchstgeschwindigkeit von 240 km/h nur mit 91 % der seinem Tragfähigkeitsindex entsprechenden Höchstlast beansprucht werden."

  • es hat auch mit der tragfähigkeit zu tun und da ihr t modelle fährt braucht ihr W und Fritz mit der limosine V. 8)


    "Bei Geschwindigkeiten über 210 km/h (für Reifen mit V-Geschwindigkeitsindex), 240 km/h (für Reifen mit W-Geschwindigkeitsindex oder auch mit Kennzeichnung ZR) bzw. 270 km/h (für Reifen mit Y-Geschwindigkeitsindex) nimmt die zulässige Last geschwindigkeitsabhängig ab. Beispielsweise darf ein Reifen mit V-Geschwindigkeitsindex bei seiner Höchstgeschwindigkeit von 240 km/h nur mit 91 % der seinem Tragfähigkeitsindex entsprechenden Höchstlast beansprucht werden."


    hab schon gesehen das es andere anders machen, leider :AuAu



    Europa ist ein Dorf geworden. Mahlzeit.

  • es hat auch mit der tragfähigkeit zu tun und da ihr t modelle fährt braucht ihr W und Fritz mit der limosine V. 8)
    "Bei Geschwindigkeiten über 210 km/h (für Reifen mit V-Geschwindigkeitsindex), 240 km/h (für Reifen mit W-Geschwindigkeitsindex oder auch mit Kennzeichnung ZR) bzw. 270 km/h (für Reifen mit Y-Geschwindigkeitsindex) nimmt die zulässige Last geschwindigkeitsabhängig ab. Beispielsweise darf ein Reifen mit V-Geschwindigkeitsindex bei seiner Höchstgeschwindigkeit von 240 km/h nur mit 91 % der seinem Tragfähigkeitsindex entsprechenden Höchstlast beansprucht werden."



    Das steht aber in der Formel nicht drin.... :hm:
    Maddin, erleuchte uns mit deiner Weisheit.......


    meine WR´s sind ...XL94V - ich gehe davon aus, dass man mit einer höheren Tragfähigkeit die fehlenden 9% kompensieren kann...

  • Die Limo hat weniger Zuladung, also weniger Gesamtgewicht wenn beladen.....

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