18 Zoll (AMG-STII-) Felgen auf E-Klasse BR 210

  • So langsam finde ich das schon lustig hier.........da wird ein Gutachten eingestellt wo ganz klar drin steht "M+S" und dann kommen Antworten bei denen die Schreiber das offensichtlich ausblenden. Wenn da steht "M+S" dann kann man wohl kaum Sommerreifen draufziehen und dann damit herum fahren. Damit wäre dann die BT erloschen.

  • Also das hatte ich bei meinem ersten KTW aber auch, Freigabe-Gutachten für Winterreifen war da aber nicht für Sommerreifen. Der TÜV hat mir aber anstandslos die Größe der Winterreifen auch für Sommer Bereifung in den Schein eingetragen.

  • Das wollte ich damit nicht sagen. Aber es dürfte kein Problem sein auch einen Sommerreifen mit 95er Traglast eingetragen zu bekommen. Oder wo genau soll da der relevante Unterschied zwischen einem Winter- und einem Sommerreifen mit Geschwindigkeitsindex V liegen? Da war nur ein pingeliger Prüfer am Werk der den gerade montierten Reifen in die Papiere gekritzelt hat.
    Meine 18" Borbets sind auf dem 280er anscheinend mit 93er Traglast abgenommen worden, nur hat das keiner in die Papiere geschrieben.

    I am who I am
    Take it or leave it
    A rebel at heart
    No gods, no masters

  • ....also ich hab ja auf meinem 99er Kombi vorn 235er und hinten 255er......!

    ..................I think, I have a cunning plan..........!!! ;)

  • So lange der Abrollumfang innerhalb der Toleranz liegt ist ja auch alles gut.

  • Also, ganz so einfach ist das auch nicht mehr Sprinti, da habe ich viel Erfahrung gesammelt, nicht selten mit bösen Überraschungen, zuletzt beim A6 (c5),
    da hatte ich das Gutachten schon QUASI in der Hand, bis dem beim Ausdruck auffiel: MOMENT MAL, das sind 45er reifen - sorry, mit 35er wäre das kein Thema, so leider nein!
    Und das obwohl da so viel Platz war das man noch ein 2. Paar Räder pro Achse hätte montieren können :radab: ;(



    Wie jetzt Du hattest das Gutachten QUASI in der Hand? Entweder Du hast eines, oder Du hast keines. Und dass der Prüfer die Kombi nicht einträgt, wenn im Gutachten ein anderer Querschnitt vorgeschrieben ist dann hat das mal nix mit der Ahnung vom Prüfer zu tun, sondern schlicht und ergreifend damit, dass die Auflagen lt. Gutachten nicht erfüllt sind. Da kann man dem Prüfer doch keinen Vorwurf draus machen...



    Was aber nicht heißen soll, dass es bei den Prüfern keine Unterschiede gibt. Die gibt es sehr wohl, vollkommen unabhängig davon, welche Voraussetzungen sie für die Ausübung ihrer Tätigkeit erfüllen müssen. Es gibt Prüfer, die Umbauten gegenüber aufgeschlossen sind und es gibt welche, die solche Eintragungen nur ungern oder eben gar nicht machen. Wie bereits geschrieben wurde, es gibt Ermessensspielraum.


    Ich habe einen Prüfer gefunden, der sich gern für solche Anliegen Zeit nimmt und sogar bereit ist, sich passende Vergleichsgutachten selbst aus dem Computer zu suchen. Allerdings spreche ich jede neue Rad-/Reifenkombination VORHER mit ihm ab. Dann macht er einen Termin, fragt mich, welche Räder drauf sollen, guckt in seinen Computer und sagt mir genau, wie er es haben will. Erst danach kaufe ich Felgen und Reifen und eventuell Spurplatten. Dafür dauert dann die eigentliche Abnahme bei ihm auch nur noch eine Viertelstunde. Er nimmt die Kiste hoch, schaut ob die Freigängigkeit gegeben ist und trägt die Kombination dann vollkommen entspannt ein. Mag aufwändig klingen, ist aber total entspannend und spart letzten Endes auch eine Menge Geld.



    Seit ich das erste Mal bei ihm war, fahre ich zu keinem anderen mehr. Ein guter Prüfer für Eintragungen findet sich nicht an jeder Ecke. Besagter Prüfer ist in Berlin, bei Bedarf schicke ich seine Mailadresse gerne per PN zu.



    Tante Edit: Bezüglich der ST II gibt es das entsprechende Gutachten in der Datenbank. Hier ist nachzulesen, dass auf dem Kombi nur die Kombination 8+9x18 mit 235/40 VA und 265/35 HA zugelassen ist. Wenn es jetzt von einem anderen Hersteller wie RH ein Gutachten für den S210 mit 8x18 und 235/40 rundum gibt, dann ist das tendenziell auch mit originalen AMG ST II möglich. Allerdings benötigt man dafür dann beide Gutachten (also das von RH als Vergleichsgutachten und das von AMG zum Nachweis der Tragfähigkeit) und es wird eine Einzelabnahme nach §21 fällig, was die Sache etwas verteuert. Sind dann statt rund 50 Euro gut das doppellte, also 100 Euro.


    Im Gutachten von AMG ist auch nachzulesen (Fußnote 2), dass gewisse Nacharbeiten zur Freigängigkeit der Rad-/Reifenkombination zu ergreifen sind. Ich musste bei 8x18 mit 235/40 auf der VA bereits bördeln, allerdings nicht, weil es der Prüfer gefordert hat, sondern weil es tatsächlich geschliffen hat. Bei anderen schleift es mit der gleichen Kombination nicht und hier gewinnt der Ermessensspielraum des Prüfers gewaltig an Gewicht. Natürlich kann er auf diese Maßnahmen bestehen, wenn sie im Gutachten stehen. Er muss es allerdings nicht. Mein Prüfer würde hier ziemlich sicher keine Nacharbeit verlangen, nur weil es im Gutachten steht, wenn die Freigängigkeit aber gegeben ist.

  • Vielleicht liest du die Beiträge einfach vollständig, die Vorwürfe, sollte es welche gewesen sein, dann bezogen sich diese auf sein Know-How zu anderen Fragen, nicht zu den Daten im Gutachten, welche die Bereifung nicht erfüllte.
    Und JA, das Gutachten war schon gedruckt, nur weil der Drucker neues Papier benötigt hatte um das Ding vollständig zu drucken erkannte er per Zufall das die falschen Reifen drauf waren, Herr Gott, bin ich müde :rolleyes:

  • Sorry Jonny, aber die von Dir gegebene Empfehlung an Dr.Taxi... nehme sie Dir selbst zu Herzen. Ich möchte Dich mal erleben wenn man Dir die Kompetenz bezüglich des Programmierens oder deinem Wissenstand der Hardware abspricht, ... wobei man ja nicht weiss wie hoch er tatsächlich ist.

    Grüsse Karsten


    Ich respektiere Meinungen, aber es ist der Zweifel, dem man seine Bildung verdankt...... (Wilson Mizner)

    Einmal editiert, zuletzt von Datong ()

  • Angenommen die Eintragung von Jonny wäre gutgegangen.Ich weiss ja jetzt nicht welche Reifengrösse da eingetragen werden sollte, das was man weiss ist das es 45er statt 35er Querschnitt gewesen wäre. Ob jetzt der 45er mit einer anderen Breit daher ging als der 35er wissen wir auch nicht. Aber ich weiss was passiert wäre wenn die Breite bei beiden gleich wäre. Eine Veränderung des Abrollumfanges hätte stattgefunden und zwar derart das die Anzeige des Tachos nicht mehr gestimmt hätte. Der Tacho hätte z.B. 100km/h angezeigt und die tatsächliche Geschwindigkeit würde dann ca. 107 km/h betragen. Dann kommt unser Jonny an einen Blitzer fährt laut Tacho genau 100 und wird mit 107 geblitzt. Da möchte ich unseren Jonny ja mal sehen wenn dann rauskommt, irgendwie, das das an den falschen Reifen liegt. Dann wäre warscheinlich wieder der Prüfer Schuld weil der ihm die falsche RadReifenkombi eingetragen hat. Damit auch ein jeder sehen kann das ich mir das nicht aus den Fingern sauge gibt es selbstverständlich einen Link.Abrollumfang

  • Oha, jetzt wüsste ich gerne, was ich denn überlesen haben soll?


    Mein Kommentar bezog sich auf das von Dir genannte Beispiel, welches ich im übrigen zitiert habe. Und dort war Deiner Aussage zu entnehmen, dass Du eine böse Überraschung erlebt hast, weil Dir der Prüfer die Räder mit 45er Querschnitt nicht eintragen wollte. Diese Überraschung hättest Du Dir durch das aufziehen der korrekten Bereifung ersparen können.


    BTW, das, was Du da QUASI in den Händen gehalten hast wird dann wohl die Eintragung gewesen sein und nicht das Gutachten. Dieses bringt man zum Termin mit und bekommt es dort nicht erst ausgehändigt!



    Alles andere haben Datong und Sprinter ja bereits geschrieben

  • Ich weiß, lesen fällt manchmal sehr schwer - aber nochmal: ich hatte bemerkt das er auf diverse (einfache) Fragen zum Kfz keine Antwort hatte und mir sagte dass das nicht in seinem Bereich läge,
    es geht hier (zum achten Mal) nicht um die Reifen - was los mit euch?


    Unterm Strich: DANKE AN CHRIS, der mir hier quasi nur mal seine 18" STII zeigen wollte - wir kommen ja nicht weiter hier 8| 8)

  • Was ist los mit Dir? Es ist doch DEIN Zitat, worauf ich mich beziehe. Was ich jetzt im übrigen auch zum dritten mal schreibe.


    Wenn es Dir nur um "einfache" Fragen zum kfz allgemein ging, dann taugt schlicht und ergreifend Dein Beispiel nicht!


    Mal abgesehen davon frage ich mich, warum Du die Fragen denn gestellt hast, wenn sie so einfach zu beantworten sind. Find ich immer geil, wenn mir andere sagen, was ich in meinem Job wissen muss.

  • Ihr habt doch oben dick und fett geschrieben das der total die Kenntnisse haben muss, ansonsten darf man das gar nicht machen, bla bla bla,
    in einem Thread hatte ich das auch relativiert, dann musst du eben alles zitieren und nicht nur das was du am besten beklugscheissen kannst, sorry...kann auch dicht hier,
    immer dieses dumme herum gelaber und dann wird sowas bis in die Unendlichkeit zerfetzt, also - möglich dass das nen Hobby von dir ist, von mir LEIDER nicht.

  • Geht's noch?


    Was hat das denn mit beklugscheissen zu tun? Hast Du das geschrieben oder nicht? Ja, hast Du. Also warum sollte ich mich nicht darauf beziehen dürfen? Weil Dein Beispiel nicht taugt?


    Dann darf ich mich wohl nur auf Aussagen von Dir beziehen, an denen es nix zu kritisieten gibt? Was soll denn der Unsinn?


    Ich fange doch nicht an, sämtliche Deiner Aussagen aus verschiedenen threads zusammen zu suchen, nur damit eine andere Aussage von Dir ins rechte Licht gerückt wird.



    Ich habe mich ausdrücklich auf besagtes Zitat bezogen und dabei nix aus dem Zusammenhang gerissen, weil es komplett Deinem ersten Posting in DIESEM Fred entspricht.


    Wenn Du keine Fähigkeit zur Selbstkritik hast, dann fang doch mit mir nicht das diskutieren an...

  • Das war zum selben Thread, also alles war längst relativiert - für dich: DU hast gewonnen, kannst es nun also gut sein lassen, immerhin ist das Thema an sich ja ein anderes, um daran noch einmal zu erinnern.


    Ich bin raus an dieser Stelle :winke:

  • Nochmal für dich, von Seite 3 kopiert:


    "...ich sage ja nicht das der Typ total verblödet ist, aber seine Schwerpunkte liegen mit Sicherheit woanders"




    Vielleicht kannst du ja nun besser schlafen 8)

  • da nun insgesamt ca. neun mitglieder dieses forum live bezeugen konnten , das ICH den grössten penis habe und die fotos der felgen
    (jene meines penis schicke ich nach zahlungseingang per pn) weiterhin hier sichtbar sind,schliesse ich das thema.


    für jene,die nichs zu weihnachten bekommen haben oder unzufrieden mit der bescherung waren und den kassenzettel nicht mehr haben , oder einfach einen kleinen penis haben, tut es mir leid.


  • in einem Thread hatte ich das auch relativiert


    Das war zum selben Thread,



    Wie denn nun? In einem anderen Thread oder doch in diesem? Ganz ehrlich, bevor Du andere User ermahnst richtig zu lesen, solltest erstmal Deine eigenen Beiträge lesen und Dich verständlich ausdrücken.


    Ursprünglich ging es mal um ST II. Sprinter schrieb, sie wären einfach einzutragen, Du hast wiedersprochen. Ich sage, ihr habt beide recht, den richtigen Prüfer vorausgesetzt sind sie einfach einzutragen. Dass nicht jeder Prüfer solche Abnahmen macht ist richtig, aber wenn die Bereifung nicht passt trägt es kein Prüfer ein und das aus gutem Grund. Also Deine Aussage als solches war richtig, aber das Beispiel ist falsch. Und da brauchst mir nicht erzählen, ich würde nicht richtig lesen, denn die Aussage, dass der Typ seinen Schwerpunkt wohl aderswo hat relativiert überhaupt nix in Bezug auf Dein Beispiel mit dem falschen Querschnitt. Entweder verstehst das jetzt oder nicht. Mir egal, ich werde trotzdem gut schlafen

  • das ICH den grössten penis habe


    Ich brauch kein Bild, hab eh den Kleinsten.... war auch emsig genug all die jahre... drei eheliche Buben und zig aussereheliche von denen ich nix weiss..... bin froh dass der nach 40 Jahren endlich mal ruhe gibt... :D :D :D :D :undweg: :undweg: :undweg:

    Grüsse Karsten


    Ich respektiere Meinungen, aber es ist der Zweifel, dem man seine Bildung verdankt...... (Wilson Mizner)

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