Rostvorsorge vorm Winter

  • Hä ???
    Was hat die Antwort " schöner Vormopf " mit Rostvorsorge zu tun ??? :hm:
    Tips kommen noch dieses Wochenende per PN :thumpup-big:

  • Sieht gut aus. Der Gang zum Lackierer wird mich demnächst auch einholen.
    Wobei meine Vorsorge sein wird, so wenig wie möglich im Winter zu fahren.
    Vielleicht kauf ich mir doch eine Winterrutsche. :hm:


    P.S.: Schöner Vormopf. :D

    Dear God, please give us Tupac back.
    We will give you Justin Bieber.

  • musst ihn vorm Winter machen da sich der Rost schon bis zur kannte setzte, zu dem musste ich die Gewinde stücke am blech entrosten womit der innen Kotflügel fest ist. einen kleinen blick in die Einstiegsleisten brachte erstaunliches vor, alle beide gewachst und innen wie neu. Na ein wenig Arbeit ist noch, nach dem Winter beide Kotflügel vorne runter machen und drunter schauen gegeben falls entrosten und neu grundieren und noch einen original Satz Allus pulvern lassen. war erst am Bodensee und in Stuttgart im Urlaub, war tolles Wetter und im Fritz w. Busch Museum war ich auch, man mit 3 Std. kommste da vor lauter gucken und staunen nicht hin, sehr zu empfehlen wenn man mal in der nähe ist, so nun genug geplaudert dann mal einen schönen Winter und bis zum nächsten Sommer mit Neuigkeiten. :winke:



    Europa ist ein Dorf geworden. Mahlzeit.

  • Hä...einen schönen Winter? Wir sind gerade mal im August............bis zum Winter isses noch lange hin :hm: Gehste jetzt in Winterschlaf oder was? :frech:

  • Muss ich die Winterreifen nächste Woche drauf machen oder nicht :hm:


    ne, net morgen... sofort... el Ninjo bringt ab morsche Schnee.... :D 8) 8)

    Grüsse Karsten


    Ich respektiere Meinungen, aber es ist der Zweifel, dem man seine Bildung verdankt...... (Wilson Mizner)

  • Jungens, in 8 Wochen ist Oktober und laut Regelung ist Winterreifen Pflicht von o nach o. :streichel: man kann nie früh genug damit anfangen.



    Europa ist ein Dorf geworden. Mahlzeit.

  • Jungens, in 8 Wochen ist Oktober und laut Regelung ist Winterreifen Pflicht von o nach o.


    Wo steht das? Es gibt keinen festen Zeitraum in dem Winterreifen aufgezogen sein müssen.......

  • Es gibt die Plicht der Witterung angepasste Bereifung zu fahren. Das bedeutet aber auch das im Sommer Ganzjahresreifen oder Sommerreifen gefahren werden müssen.

  • Winterreifenpflicht tritt in Kraft - Neuregelung in Deutschland
    Die Frage nach der "Winterreifenpflicht" in Deutschland hat in den letzten Jahren immer wieder zu Fragen bei deutschen Autofahrern geführt. Nun tritt die Neuregelung am 04.12.2010 offiziell in Kraft.
    "Konkrete Winterreifenpflicht"
    Auf eine „konkrete Winterreifenpflicht“ in der Straßenverkehrsordnung (StVO) haben sich bereits die Verkehrsminister von Bund und Ländern auf ihrer Herbstkonferenz in Schloss Ettersburg bei Weimar Anfang Oktober verständigt.
    Am Freitag den 26.11.2010 wurde nun eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung vom Bundesrat beschlossen und tritt in diesen Tagen mit der Verkündigung des Bundesgesetzblattes in Kraft.
    Was legt das Gesetz fest?


    Ab sofort sind M+S-Reifen (steht für „Matsch & Schnee“) Pflicht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Schneeglätte, Eis- oder Reifglätte. Im Handel erhältliche Winterreifen sind mit einem M+S-Symbol auf der Seitenwand gekennzeichnet. Diese Reifen haben ein Profil, das bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Schnee, Kälte und Glätte den nötigen Griff gewährleistet.


    Der Begriff "Winterreifen" selbst taucht in der StVO aber auch in Zukunft nicht auf. Eine Winterreifenpflicht für einen bestimmten Zeitraum (z. B. Oktober bis März) legt die StVO nach wie vor nicht fest.
    M+S Reifen
    Der Begriff "Winterreifen" selbst taucht in der StVO aber auch in Zukunft nicht auf. Eine Winterreifenpflicht für einen bestimmten Zeitraum (z. B. Oktober bis März) legt die StVO nach wie vor nicht fest.





    Sind M+S Reifen dasselbe wie Winterreifen?



    Nein, M+S gibt es als Winter- und Ganzjahresreifen („Allwetterreifen“). Für welche Variante Sie sich entscheiden, ist Ihnen überlassen. Es muss lediglich ein M+S Reifen sein (Die Bezeichnung befindet sich auf der Seitenwand). Die Bezeichnung gibt an, dass der Reifen auch bei Matsch und Schnee noch sicher ist (besserer „Grip“ auf der Straße).








    Wann tritt die Änderung in Kraft?



    Ab dem 4.12.2010! Die lange erwartete Winterreifenpflicht wurde am 3.12.2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Neuregelung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Ab dann sollte man schnellstmöglich Winterreifen kaufen, wenn für seine Region Schnee oder Eis angekündigt sind.








    Für wen trifft die Neuregelung zu?



    Die Neuregelung der Winterreifenpflicht trifft für alle Auto-, Lkw-, Bus- und Motorradfahrer zu. Wichtig: Nicht nur bei ihrem eigenen Fahrzeug sollten M+S Reifen montiert sein, auch bei einem Mietwagen sind Sie dafür verantwortlich, dass bei Winterwetter M+S-Reifen aufgezogen sind. Auch Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen wurden, müssen bei Fahrten in Deutschland die vorgeschriebenen Reifen haben.





    Kontrolliert die Polizei die Bereifung?



    Die Polizei kann relativ leicht durch einen Blick auf das Reifenprofil erkennen, ob auf einem Fahrzeug entsprechende M+S Reifen montiert sind.





    Riskiert man mit Falschbereifung seinen Versicherungsschutz?



    Ja, die Kaskoversicherung kann bei einem Unfall teilweise oder ganz die Zahlung verweigern, wenn die fehlenden M+S-Reifen Ursache des Unfalls gewesen sind.





    Auch auf die Profiltiefe achten



    Nicht nur auf die geeignete Bereifung ist zu achten. Das Gesetz schreibt außerdem eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter vor. Der ADAC rät jedoch aus Sicherheitsgründen sogar zu vier Millimeter Profiltiefe. Kleiner Tipp: Stecken Sie eine 2-Euro-Münze ins Profil. Der silberne Rand sollte dabei verdeckt sein. Dann ist ihr Reifenprofil noch ausreichend.





    Bei Verstoß droht erhöhtes Bußgeld



    Wer unter winterlichen Straßenbedingungen mit Sommerreifen unterwegs ist, muss künftig 40 Euro Bußgeld zahlen, statt der bisherigen 20 Euro. Bei Behinderung des Straßenverkehrs durch falsche Bereifung anderer Verkehrsteilnehmer werden sogar 80 Euro plus einen Punkt in Flensburg fällig (bisher waren es 40 Euro). Wer sein Fahrzeug bei Schnee und Eis mit Sommerreifen lediglich parkt, muss keine Konsequenzen fürchten.





    Warum ist die Neuregelung nötig?



    Bisher war in der StVO nur die sehr ungenaue Bezeichnung "geeignete Bereifung" verwendet worden und es wurde eine an die Wetterverhältnisse angepasste Ausrüstung gefordert.


    Nötig geworden ist die Neuregelung, nachdem das Oberlandesgericht Oldenburg die bisherige Vorschrift in der Straßenverkehrsordnung (StVO) für zu schwammig und somit verfassungswidrig eingestuft hat. Nach Ansicht des Gerichts sind die darin enthaltenen Angaben zur Bereifung zu vage.


    Diese Pflicht soll jetzt klarer und verbindlicher als die bisherige Regelung in der Straßenverkehrsordnung sein und pünktlich zum Winterbeginn für mehr Verkehrs- und Rechtssicherheit sorgen, so Ramsauer.


    Der Bundesrat hatte damals eine Änderung der Straßenverkehrsordnung beschlossen, wonach es seit Mai 2006 in Deutschland eine situationsbedingte Winterreifenpflicht gab, d.h. PKWs müssen den Wetterverhältnissen entsprechend ausgestattet sein.


    https://youtu.be/qRtGy-BQzWY




    In Paragraph zwei der Straßenverkehrsordnung (§ 2 Abs. 3 a StVO) hieß es bislang:





    „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.“




    Sicherheit durch Winterreifen



    Autofahrer sollten im Winter immer rechtzeitig für eine passende Bereifung sorgen und sich auf die Wettverhältnisse einstellen. Dies gilt nicht nur in seinem eigenen Interesse, sondern auch dem der anderen Verkehrsteilnehmer. Der Rat für alle Autofahrer lautet daher: Wer sicher im Winter bei Schnee und Glätte auf den Straßen unterwegs sein möchte, der sollte unbedingt auf Winterreifen umrüsten. Weitere Infos zum Thema Bußgelder erfahren Sie im aktuellen Bußgeldkatalog.



    Europa ist ein Dorf geworden. Mahlzeit.

    Einmal editiert, zuletzt von E280fritz ()

  • Das ist zwar schön das du das hier darstellst, aber die "Pflicht" ist eben keine...
    kannst du nicht mit der Pflicht zur HU/AU vergleichen ....


    es bleibt bei dem was Sprinter und Hendrix geschrieben haben.....


    zusammengefasst....:
    hast du ´nen Schaden am Stern im fraglichen Zeitraum, ohne Schneeflocken auf den Reifen, hast du die Arschkarte im Zweifelsfall.....


    keiner ist verpflichtet, am 1 Okt. WR aufzuziehen...... ;)




  • richtig aber schaue hier ein filmschen
    https://youtu.be/qRtGy-BQzWY



    Europa ist ein Dorf geworden. Mahlzeit.

  • Und was soll das jetzt? Du hast behauptet das es eine Pflicht gibt, die gibt es nicht und das wars. Da kannst du zitieren oder verlinken was du willst, so lange das Gesetz nicht geändert wird gibt es keine Pflicht.

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