8,5j 18 Zoll Original DB-Felge in Verbindung mit 235/40R18 Reifen auf S210 möglich???

  • Hallo Leute,


    habe im Netz schon einiges gelesen, bin aber zum S210 nicht wirklich fündig geworden, ob ich oben genannte Rad- Reifenkombination auf meinen E430T so fahren darf/eingetragen bekomme.
    Ich könnte einen Satz DB-Felgen (ich hänge mal ein Beispielbild an) in 8,5x18 ET35 bekommen und würde da gern 235/40R18 Reifen drauf ziehen und diese dann so auf meinen S210 fahren wollen. Sind da abnahmetechnisch irgendwelche Probleme zu erwarten oder ist das kein Thema? Platz sollte für die schmalen Reifen in Verbindung mit der ET ja keine Rolle spielen. Habe nur gelesen, dass es beim T-Modell evtl. Probleme mit den Achslasten geben könnte.


    Vielen Dank für eure Hilfe.


    Schöne Grüße Carsten

  • 235er ringsrum geht eigentlich nur bei 17 Zoll. Das Prob ist halt das die Felgen nicht für den 210er vorgesehen sind. Da musst du halt Einzelabnahme machen lassen und deswegen rate ich dir, fahr dort hin wo die gemacht werden wird und frag da nach was du brauchst und ob es möglich ist. Wenn es Felgen vom 211er sind brauchst du auch andere Radschrauben. Die vom 211er haben 14mm Durchmesser die vom 210er nur 12. Da brauchst du dann Schrauben in 12mm Durchmesser mit dem Kugelkopf der 14er

  • Sind das nicht w209 Felgen? Müssten dann eine 209 Teilenummer haben, da passen dann aber die normale M12x1,5x40 Schrauben. Bei der Abmessung gibts reichlich Felgen aus dem Zubehör die mit 235/40R18 rundum eintragungsfähig sind, die Achslast ist da überhaupt kein Thema wenn Du Reifen mit 95er Loadindex nimmst.

  • Laut seiner Aussage will er aber original MB Felgen drauf machen und ob die vom 209er genug Traglast haben wäre noch zu klären.

  • Sag ich ja auch immer wieder, nur bei 17 Zoll ist es zugelassen, oder bei Zubehörfelgen mit ABE.

  • Nein Zoran, in Deutschland bekommt man auf dem S210 Problemlos rundum 235er mit mindestens 95er Loadindex eingetragen, sofern die Felge das von der Traglast mitmacht. Man muss es halt nur eintragen lassen. Warum sollte das bei Benzfelgen anders sein als bei Nachrüstfelgen?
    Wenn du einen 265er mit 93er Lastindex (wenn es das überhaupt gibt) drauf schnallst ist das auch nicht zulässig.
    Wenn es dafür keine ABE gibt muss man halt eine Eintragung nach Pragraf 21 machen. Aber dass es nicht zulässig ist stimmt einfach nicht.

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  • Ausser es sind AMG in 18 Zoll dann nicht weil das Gutachten was anderes sagt.

  • Das kommt auch drauf an. Die 9x18 mit 235ern zu beledern macht irgendwie wenig Sinn. Aber ein fähiger Prüfer sollte, sofern die traglast der 8x18 Felge hinhaut, durchaus in der Lage und berechtigt sein die Felge auch hinten mit 235 einzutragen. Was natürlich vorraus setzt das er gewillt ist solche Eintragungen vorzunehmen. Ist ja alles nichtmehr ganz so locker heute.
    Der Gründe dass man damals bei AMG die Reifen so gewählt hat können durchaus andere Gewesen sein als die Traglasten. ;)

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  • Der Prüfer hat eigentlich keinen Spielraum, im Gutachten ist unter Punkt 3 für 235er ringsrum angegeben nicht für Typ 210K und E50/E55 AMG Typ 210, egal ob die hinten auf einer 8 oder 9 Zoll Felge sitzen.

  • Im übrigen eine super idee ein beispielbild mit ausgewiesenem copyright anzuhängen


    Also ich würde
    1. Das Bild rausnehmen
    2. Zum TÜV gehen und die Kombination mit einem anwesenden Blaukittel besprechen. Das hilft.

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  • Interessant, was hier für Zeug geschrieben wird....
    Man man man. :fresse:


    Im Anhang die Bestätigung seitens Mercedes für 235er auf 18 Zoll AMGs rundum für den S210; vielleicht hilft es dir, Carschti.


    Es sind Winterreifen aufgeführt, aber das ist Banane, denn es kommt auf die Traglast an (95).


    Wenn du bei TÜV/Dekra (weil du um eine 21er-Abnahme vermutlich (jedenfalls hier bei uns stellen sich die Prüfer ziemlich damit an) nicht herumkommen wirst, Stichwort "Vergleichsgutachten") jedoch einen Prüfingenieur erwischst, der sein Wissen aus diesen Beiträgen hier hat, könnte es natürlich dennoch schwer werden :undweg:


    Schönen Abend noch :winke:

  • Genau...was hier so geschrieben wird...und vor allem was für Dokumente eingestellt werden ohne sie zu lesen... :radab: :kopfkratz: :Keule-big: Wenn du dir die Mühe gemacht hättest zu lesen was in dem Gutachten steht hättest du gesehen das das nur für M+S Bereifung gilt. Der TE möchte aber gern Sommerbereifung drauf machen im Sommer, was durchaus verständlich ist für mich. Ausserdem kommt das Gutachten von AMG und nicht von Mercedes.

  • Das ändert aber nix an der Tatsache, dass ein fähiger Prüfer, spätestens anhand dieser Unterlagen, in einer erwähnten 21er Abnahme auch Sommerreifen eintragen kann. Oder wo ist der Unterschied zwischen einem M&S Reifen mit 95er Traglast und einem Sommerreifen?
    Aber das schreibe ich jetzt glaube ich insgesamt schon zum fünften oder sechsten mal.

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  • Der Prüfer bekommt dann aber das original Gutachten vorgelegt in Verbindung mit dem hier verlinktem und in dem original Gutachten stehen halt unter den in dem verlinkten aufgeführten Punkten 1a, 1b, 1c und 1d nur Winterreifen und keine Sommerreifen und ausserdem geht der Geschwindigkeitsindex auch nur bis "V" und das wars.

  • Noch eins, was ein Prüfer der am Abend vorher vielleicht super guten Sex hatte und deshalb super gute Laune hat im Zuge seiner super guten Gefühlsstimmung einträgt .......oder auch nicht, weil der Sex eben Scheisse war, bringt den TE hier überhaupt nicht weiter. Mutmassungen sind immer Kacke, wir können hier nur auf das hinweisen was im GA steht und alles andere ist Kaffesatzleserei.

  • Wenn er nach §19 die Eintragung vornimmt hast du recht. Dann nimmt er, entsprechend dem Gutachten die Kontrolle des korrekten Anbaus vor und schreibt den Text aus dem Gutachten ab.
    Wenn er aber eine §21 Abnahme vornimmt ist es eine Einzelabnahme. Da entscheidet er nach seinem technischen Sachverstand (deshalb muss der gute Mann Ingenieur sein und nennt sich auch Sachverständiger) ob er das anhand der ihm vorliegenden Unterlagen, trotz abweichender Randbedingungen, für den Straßenverkehr zulassen kann.
    Jetzt bescheinigt AMG offensichtlich, dass die Traglast der Felge auf allen Achsen, nicht nur vorne ausreicht. Aber in diesem Fall halt mit Winterreifen.
    Es gibt einige andere Felgenhersteller die Gutachten mit 235/40-18 Sommerbereifung haben erstellen lassen.
    Aus welchem Grund soll dann eine Eintragung dieser Felge mit Sommerreifen verweigert werden?
    Ich habe schon 17"-Originalfelgen von einem Ford Focus, mit Reifendimensionen die grad so eben vom Abrollumfang hin kamen, auf einem Ford Puma eintragen lassen. Da gab es Null Papiere die auch nur annähernd den Puma erwähnt hätten. Zusätzlich musste ich noch dicke Spurplatten montieren damit die Räder nicht an den Dämpfern schliffen. Wurde alles Problemlos nach §21 eingetragen. Da ist die Nummer mit der 8,5x18 AMG-Felge und 235ern rundum eher Pillepalle gegen.


    Der einzige Haken ist halt erstmal einen Prüfer zu finden der das überhaupt noch macht, weil §21 einen Haufen Papierkram bedeutet, und die Nachweisführung des Prüfers wohl strenger geprüft wird als früher. Aber irgendwie rede ich bei dem Thema gefühlt gegen ne Wand. :undweg:


    €dit: Ich Mutmaße nicht. Ich sage von meinem Ingenieursstandpunkt das ist eintragbar, man sollte sich eben nur einen Prüfer suchen, das mit dem abklären und dann erst die Reifen etc. kaufen. Funktioniert meistens besser als alles dran zu nageln und dann auf der Matte stehen und sagen "Ey, trag mal ein!". Die Prüfer sind meistens auch nur Menschen.

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    2 Mal editiert, zuletzt von K.haosprinz ()

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