Reifengröße, Einpresstiefen und Traglast für W210 Mopf Limo

  • Tach Leute,


    eines vorweg: was Rad/Reifen angeht bin ich einfach dumm und immer dumm geblieben,
    dieses Thema geht mir seit der Erfindung des Rades auf die Nerven, daher mal wieder eine Frage zur Radreifen-Kombi:


    In meinem Scheinchen steht 205/65/15 94V - ich hätte die möglichkeit gute Winterräder auf Alu zu erwerben,
    Größe: 205/60/r16 (7,5x16 ET 35) - kann/darf ich die ohne Probleme fahren?


    Der Reifen ist übrigens mit 96H angegeben, aber
    wohl auch freigegeben für E-Klasse W210... :rolleyes: ?(


    Auf den aktuellen Stahlfelgen sind M+S Reifen (Chinaböller, ASR geht beim aktuellen Regenwetter gerne mal beim anfahren an.........),
    spricht schon für sich wb)

  • Folgende Fragestellungen ergeben sich aus Deinem Vorhaben:


    1.) Ist die Reifengröße für mein Fahrzeug freigegeben?


    Dies lässt sich in der Regel aus dem Datenblatt des Herstellers ermitteln: http://www.mercedes-benz.de/co…ousine_Typ_210_100216.pdf


    Wichtig zudem ist die Traglast der Reifen, die Traglast Deines Fahrzeugs ist mit 93 angegeben, die neuen Reifen haben 96 (max. Traglast ist also höher: https://de.wikipedia.org/wiki/Tragf%C3%A4higkeitsindex). Wäre der Wert zu niedrig, ist sogar ein Ablasten des Fahrzeugs möglich, die geringere Traglast würde dann in den Fahrzeugpapieren korrigiert.


    Wie Du sehen kannst, ist jedoch die Reifengröße nicht aufgelistet, was Dich zu Punkt 2 führt.


    2.) Ist die Reifengröße für Dein Fahrzeug geeignet?


    Hierzu muss Du einen Reifenrechner verwenden, z.B. http://www.reifenrechner.at. Der dortige Vergleich zeigt Dir, dass Dein Abrollumfang +0,8% und Deine Geschwindigkeitsabweichung -0,8% beträgt, bedeutet, dass Dein Tacho bei 100Km/h Realgeschwindigkeit nur 99,2Km/h anzeigt. Die Regelung besagt nun, dass der Tacho keinen Km/h zu wenig anzeigen darf, das ist also ein Grenzwert, der aber noch ok sein sollte. Nach oben gilt max. 10% oder 4Km/h.


    Fallbeispiel: bei der Eintragung meiner 235/35/19 Räder (Vorderachse) bin ich auf einen wert von 99,4Km/h gekommen, dies hat dem Prüfer aber nichts ausgemacht, da die Tachos in der Regel eh zu viel anzeigen.


    3.) Sind die Felgen für mein Fahrzeug zugelassen?


    Zunächst auch hier die Frage, ob die Felgen Original MB Felgen sind, die für das Fahrzeug ab Werk zugelassen sind, auch dies kannst Du dem o.g. Link entnehmen.


    Da die Felgengröße dort nicht aufgeführt ist, kann man jetzt schon festhalten, dass es keine Original-MB Felgen sind, die ab Werk für dieses Fahrzeug zugelassen sind. Dies führt zu Punkt 4


    4. Sind die Felgen für mein Fahrzeug mechanisch geeignet und wäre eine Einzelabnahme möglich?


    Zunächst die Frage, ob die Felgen überhaupt irgendeine Art von Gutachten und KBA Nummer aufweisen, ist dies nicht der Fall: Finger weg. Kein Prüfer wird Dir jemals diese Felgen eintragen, von der Gefahr, die von ungeprüften Felgen ausgeht, mal ganz zu schweigen.


    Im Gutachten von MB ist die Größe 7.5x16 aufgeführt mit einer ET von 41, da sich deine potenziellen Felgen nur marginal davon unterscheiden, ist davon auszugehen, dass diese auch mechanisch auf den W210 passen. Bei größeren Dimensionen sind ggf. weitere Anpassungen wie Spurplatten, Ziehen oder Bördeln notwendig. Somit dürfte einer Eintragung bei entsprechender Begutachtung nichts im Wege stehen.


    ---


    Die Frage "kann/darf ich die ohne Probleme fahren?" ist also mit "Ja, aber nicht ohne Eintragung." zu beantworten, diese verursacht jedoch zusätzliche Kosten.

  • Moin Björn, sehr ausführlich - dafür vielen Dank!
    Dumm ja, aber ein paar Zellen sind noch intakt, will sagen: Zollgrößen + deren Sonderabnahmen ist alles selbstverständlich für mich.


    96 vs. 94 ebenfalls, jedoch sind die Buchstaben (94V vs. 96H) doch ein wenig irreführend.
    Die Felgen sind orig. übrigens orig. MB, dennoch: ist ALLES was über die größe im Schein geht Abnahmepflichtig?

  • Alles was nicht in der oben verlinkten Freigabe steht muss eingetragen werden. Im Schein steht nurnoch eine Größe, der Rest in sonstigen, zur ABE des gehörenden Papieren. Wie z.B. dem verlinkten Dokument.
    Die 205/60-16 sind 1,5% größer als die 215/55-16 die eigentlich vorgesehen sind. Dürfte dann schon schwierig werden mit der Eintragung. Welches Auto steht denn auf so einem Exotenmaß?
    Das H oder V hinter der traglast (die 94 bzw 96) ist eigentlich nicht irreführend. Es bezeichnet nur den Speedindex. Ist der bei den Winterreifen zu klein musst du den lustigen Aufkleber ins Cockpit kleben.

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  • Gibt nur dumme Antworten, keine dummen Fragen :)


    Heiße Bö(rje), nicht Björn, aber das nur am Rande ;)


    Die Buchstaben beziehen sich auf den Geschwindigkeitsindex, H entspricht max. 210 Km/h, was für Winterreifen (und einen E240) locker ausreicht (bei 220 fliegt Dir auch nicht gleich der Reifen um die Ohren).


    Dass es Original MB Felgen sind, macht die Eintragung zwar leichter (mögen Prüfer irgendwie lieber, wenn es vom gleichen Konzern ist), aber drum herum kommen wirst Du trotzdem nicht, da die Felgengröße leider nicht für den W210 ab Werk freigegeben ist.


    Zitat

    "ist ALLES was über die größe im Schein geht Abnahmepflichtig?"


    Nein, es ist alles abnahmepflichtig, was nicht ab Werk für Dein Fahrzeug zugelassen ist. Im Schein werden meistens nicht alle Größen aufgeführt, aber letztendlich kannst Du gem. des Datenblattes aufgeführten Größen fahren.

  • So ist das manchmal nach 100 Jahren im Forum, Bö. Ist der Affekt des telefonieren und schreibens :P
    Also das war sehr Aufschlußreich, ich danke dir dafür.


    :winke:

  • Kein Ding.


    Wenn Du wüsstest was ich schon erlebt habe... da mein Nachname auch noch Ulrich (also ein Vorname ist), hab ich schon die dollsten Dinger erlebt, manches fällt mir schon gar nicht mehr auf.


    Selbst Ikea hat es auf meiner Ikea Family Card nicht hingekriegt (Ullrich Börge), dabei haben Sie mich für 40 € doch sogar im Programm :D

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