Spurplatten / Distanzscheiben

  • Hallo Zusammen,


    auf dem Slk habe ich zu den Sommerreifen H&R Spurplatten, welche montiert und auch eingetragen sind.


    Da ich von Haus aus faul bin möchte ich die Platten bei den Winterreifen drauf lassen.


    Hierzu habe ich ein Gutachten vom TÜV-Süd gefunden, in dem Felge- und Reifengröße für den SLK freigegeben sind.


    Reicht das aus oder müssen die Platten zu den Winterreifen auch noch eingetragen werden?

  • Wenn die Winterreifen im Gutachten stehen welches bereits zur Eintragung der Sommerräder gedient hat dürften die Verbreiterungen ja bereits eingetragen sein.



    Ich würd im Zweifelsfalle mit dem Papier zum Tüv dackeln und da mal doof nachfragen - dann weisst du es 100% genau.

    Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, und die anderen können mich... (Konrad Adenauer) :]

  • Das kommt darauf an wie die Eintragung in Deinem Schein gestaltet ist, steht dort z.B. "...Spurplatte xy in Verbindung mit Rad xy...", darfst Du es auch nur genau so fahren. Wird keine Einschränkung auf eine bestimmte Raddimension gemacht, sollte es keine Probleme geben, zumindest nicht bei der Rennleitung. Macht aber in jedem Fall Sinn mal Deinen Prüfer zu fragen, einfach nur, um jeglichen Stress zu vermeiden.


    Ein Gutachten allein, das ja keiner ABE entspricht, ermächtigt Dich nicht zum Betrieb ohne Eintragung.

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