Felgen vom W207 (E-Klasse Cabrio) auf W210

  • Hallo,


    würde gerne wissen, ob ich Felgen, genaugesagt Teilenummer: A2074010602, 7.5 x 17" ET 45, auf meinem E430 fahren darf? Ein Freund hat die noch rumliegen mit guten Reifen und ich würde die gerne abnehmen.


    Die ET müsste ich mit Distanzscheiben künstlich verkleinern (bzw vergrößern).


    Kann da jemand was zu sagen?

  • Wenn du es als Sonderrad eintragen lässt, sollte das kein Problem sein.
    Wird aber wohl ne Einzelabnahme werden. Ist die Frage ob es das wert ist. Und passen die Reifen?

    Sommer:
    CLS 500 travertinbeige / Leder Nappa Exclusive kaschmir, Alcantara Himmel kiesel, Monoblock VI, Harman-Kardon, DVB-T
    Ducati Monster S4R Testastretta



    Winter/ Alltag:
    S210 430 4-matic tektikgrau, Leder Java


  • Wichtig wäre zu wissen TF die Felgen haben und welche Reifen drauf sind.

  • Wozu eigentlich Dr ganze Terz? Die Felgen sind original MB? Meistens gab's das gleiche Design für mehrere Fahrzeuge. Das kann eh keiner von der Rennleitung von aussen sehen. Also wenn die ET passt und die Reifendimension stimmt, pack die Dinger drauf und fahr. Falls wer fragt, waren die halt vom Werk aus dabei und gut. Hat bei mir des öfteren schon funktioniert :D 8)

    Als Gott den Verdienst der Monteure sah, und mit Ihren Stunden verglich, drehte Er sich um und weinte bitterlich.

  • ....aber auch nur, wenn Dir und anderen nichts passiert. Sonst bekommst Du mächtig Ärger und Deine Versicherung streikt.
    Bei meinem Stunt letzten Winter wurde geprüft ob alles stimmt. Das kann sicherlich eine Ausnahme gewesen sein aber dem möglichen Ärger würde ich mich persönlich nicht aussetzen wollen.


    (Das ist aber nur meine persönliche Meinung)

  • Da sind 235/45 Reifen drauf, also das, was auch bei mir eingetragen ist. Aber auf Einzelabnahme für 0815 MB Felgen hab ich kein Bock


    Ich dachte es geht um Sommerräder :hm: Das die Situation im Winter was Anderes ist, is ja klar. Ich wollte ja nur meinen Standpunkt klar machen :streichel:

    Als Gott den Verdienst der Monteure sah, und mit Ihren Stunden verglich, drehte Er sich um und weinte bitterlich.

  • Abgesehen davon passt die ET nicht. Verwendung von Distanzscheiben muss weiterhin immer abgenommen werden. Dabei wird festgetellt werden, dass es sich nicht um Serienräder handelt.
    Gemäß Teilegutachten ist das oftmals Voraussetzung. In der ABE oder im Teilegutachten von SONDERrädern ist oft eine Spurverbreiterung von 2% erlaubt, was dann eine positive Begutachtung ergibt.


    Hier sind es aber keine Räder mit Teilegutachten oder ABE in welcher der 210er aufgeführt ist, und auch taucht die Kombi nicht in der Freigabeliste von Mercedes auf. Also wird es immer eine Einzelabnahme.

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  • http://www.e-klasse-forum.de/i…ostID=1483360#post1483360


    Zum Thema Versicherung: keine Kompromisse, Du wirst Deines Lebens nicht mehr froh, wenn Du einen schweren Unfall verursachst. Von der Regresshöhe der Versicherung mal abgesehen, kann es schnell auf zivilrechtliche Schadensersatzklagen hinauslaufen und Dein Lebensstandard ist ruiniert.


    Wegen ein paarMarkfuffzig für die Eintragung? Denke nicht, dass es das wert ist.... :wacko:

  • Das mit der Versicherung ist nur bedingt richtig. Wenn es wirklich zu einem Unfall kommt, kann einen die Versicherung nur in Regress nehmen, wenn nachweisbar ist, dass die nicht eingetragenen Felgen die Ursache für den Unfall waren! Sonst würde sich ja jede KFZ-Versicherung
    wegen jedem kleinen Scheiss raus reden. Ausserdem sollte jeder, der ein Auto hat, ausnahmslos eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, braucht man mittlerweile leider häufiger als einem lieb ist. Sowas kostet nur 40-50 Euro im Jahr, also wirklich Kleingeld!

  • Da magst du richtig liegen. Natürlich müssen die dir das beweisen....


    Entscheidend ist aber meiner Meinung nach nicht, wie ich hier welches Schlupfloch nutze, in der Hoffnung, dass es keiner merkt, sondern vielmehr die Frage des TE. Darf man die Felge auf dem E430 fahren?


    Und die Antwort ist: Ohne Weiteres nicht, denn in der Kombination wäre die Betriebserlaubnis erloschen! Trotzdem besteht die Möglichkeit im Rahmen einer Einzelabnahme beim Tüv.

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