Haftbarkeit von Autohändler bei Diebstahl

  • Weiss genau was der te meint; ich kenn einige kameltreiber die ähnlich agieren würden.
    BekNnter hat bei einem solchen mit werkstatt unter der Hand injektoren wechseln lassen und bekam den hinweis dass sein.lader geräusche macht.


    War aber gar nicht mehr sein lader verbaut sondern inzwischen im rahmen des injektortausch, der lader von bruder von schwager.
    Weiss dass sog genau weil mein bekannter halbes jahr zuvor von mir nen lader bekam mit anderer nummer

  • Ausbau des stg schützt aber nicht davor dass die vielleicht noch neuwertigen reifen gegen slicks getauscht werden.


    Oder leder gegen was gehäkeltes. :D

  • wieso jeder landkreis hat ne Zulassungsstelle und jeder einigermaßen vernünftige Händler besorgt dir schnell mal für n grünen die Nummern. Wenn du kaufst! Oder du machst es selbst vor Ort da wo du kaufst

    Frauen tun für ihr Äußeres Dinge, für die jeder Gebrauchtwagenhändler ins Gefängnis kommt. ( NIck Nolte)


    Was interessiert mich mein "Geschwätz" von gestern. K.A.



    Kopfkino und Gehirnfasching! Es lebe der Realitätsverlust!!!
    Andere Frauen haben eine Schuh -Tick... Ich fahr lieber... ;)

    :frech:

  • Dafür hat der liebe Gott die Kurzzeitkennzeichen erfunden die man bei jeder beliebigen Zulassungstelle to go holen kann

    Das war mal. Kurzzeitkennzeichen gibt es nur noch bei der Zulassungsstelle in dem Ort / Landkreis, in welchem man auch wohnhaft gemeldet ist. Wurde letztes Jahr leider geändert. X( wb) :AuAu

  • Was sagt mir das, schon voll lange kein Auto mehr gekauft..... :hm:

    Frauen tun für ihr Äußeres Dinge, für die jeder Gebrauchtwagenhändler ins Gefängnis kommt. ( NIck Nolte)


    Was interessiert mich mein "Geschwätz" von gestern. K.A.



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    :frech:

  • Das war mal. Kurzzeitkennzeichen gibt es nur noch bei der Zulassungsstelle in dem Ort / Landkreis, in welchem man auch wohnhaft gemeldet ist. Wurde letztes Jahr leider geändert. X( wb) :AuAu


    Das ist so nicht richtig, Zitat vom ADAC: Ort der Kennzeichenausstellung
    Nach neuem Recht kann das Kennzeichen sowohl am Wohnsitz des Halters als auch am Standort des Fahrzeuges ausgestellt werden. Sofern sich eine Person mit Wohnsitz in München spontan zum Kauf eines Fahrzeugs in Hamburg entscheidet, kann das Kurzzeitkennzeichen zukünftig auch in Hamburg beantragt werden.

  • Aaalso, das Thema is ja anscheind schon durch aber da ich jetzt aus Neugierde mal ins Gesetz geguckt hab, ist mein Eindruck folgender:


    Grds geht nach § 446 BGB die Gefahr des zufälligen Untergangs der verkauften Sache mit Übergabe der Kaufsache und damit Verschaffung des Eigentums auf den Käufer über. Hat man also bereits Fzg-Brief und Schlüssel vom Verkäufer erhalten, ist die Verschaffung des Eigentums abgeschlossen und der Verkäufer is fein raus. Hat man jetzt nur den Brief bekommen, ist man zwar schon Eigentümer, aber die Übergabe womöglich noch nicht erfolgt, da die Schlüssel beispielsweise beim Verkäufer noch sind. Wird der Wägen dann geklaut könnte man Schadensersatz statt der Leistung vom Verkäufer verlangen bzw vom Kaufvertrag zurücktreten.


    Soweit mein kurzes, sonntägliches Verständnis der Rechtslage :winke:

  • Geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der verkauften Sache mit Übergabe der Kaufsache und damit Verschaffung des Eigentums auf den Käufer über.

    Wie viel und welche Drogen müssen die Leute nehmen, die sich diese Sätze ausdenken. :D

  • Weniger als Du. :D Der Normalbürger muss noch ne höhere Dosis nehmen um den Mist zu verstehen :frech:

    Als Gott den Verdienst der Monteure sah, und mit Ihren Stunden verglich, drehte Er sich um und weinte bitterlich.

  • Mit der Obhutspflicht kann ich ein Lied davon singen. Verleihe meinen Schlepper und der wo Ihn geliehen hat bekommt das Anbaugerät nicht runter und stellt mir das Teil samt Schlepper wieder hin. Baue es also ab und nach dem WE wieder hin, weil er den Schlepper samt Anbaugerät die nächste Woche nochmal haben wollte. Das Ende vom Lied, der gute Mann kam nicht mehr, holte auch sein Anbaugerät nicht ab, ergo stellte ich das bei Ihm aufs Grundstück und da wird es doch tatsächlich "geklaut".
    Das Ende vom Lied, ich darf im das Ding bezahlen.


    So viel zur Obhutspflicht und Sicherungspflicht.


    Wenn ich bei so einem Händler ein Auto kaufe, wo mir solche Gedanken durch den Kopf gehen, die Reifen werden nochmal schnell getauscht usw. dann tut es mir Leid. Selber Schuld, ICH höre bei jedem Kauf auch auf mein Bauchgefühl. Wenn mir was spanisch, türkisch oder sonst wie komisch vorkommt, lasse ich die Finger von dem Kauf und wenn es noch so das Schnäppchen wäre....

  • Der Vergleich hinkt aber, da.du die sache verliehen hast.
    Da wirds nur reguliert wenn du ne klausel hast, die gefälligkeitsschäden übernimmt

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