Nachdem Berliner Raserurteil (darüber lässt sich diskutieren) ist nun der Gotthard-Raser zur Schweizer Chefsache geworden.
Er hat sich ein bisschen zu früh gefreut denn nun riskiert er einen internationalen Haftbefehl.
Und damit wird sein Aktionsradius doch ziemlich eingeschränkt.
Und mit dem beschlagtnahmten Auto können problemlos die Gerichtskosten bezahlt werden.
Hier der Artikel im Blick vom 28.2.
Gruss
Hubi