Zylinderkopfschrauben nochmals verwenden?

  • Das meinte ich ja.....das ganze Chromgedöns muss dann wohl auch wieder ab.....

  • Die Farbe ist nicht das Problem. Der Lack muss "nur" zeitgenössisch sein. Er könnte sogar noch Airbrush machen. Verrückt, aber wahr. Es kommt auch auf die Prüfungsorganisation bzw. den Prüfer an. D.h hier erlaubt, dort nicht.

  • Selbst die Farbe ist bumms für ein H Kennzeichen.


    Nach 30 Jahren kann niemand den originalen Lack verlangen. Durch die Sonne sieht er einfach anders aus, wie vom Werk aus.

  • Das nehme ich mal als Scherz hin....

  • Um als "zeitgenössisch" zu gelten, müssen Umbauten oder Tuningmaßnahmen innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung erfolgt sein.


    https://www.vdtuev.de/news/h-k…ssung-als-oldtimer-280217


    Das es der eine oder andere Prüfling selbst nicht blickt oder später vorgenommene aber aus der Zeit stammende Umbauten durchgehen lässt, bleibt davon natürlich unberührt.

    Wenn man nichts zu sagen hat, einfach trotzdem mal das Maul aufreißen!

  • Hey Sprinter Ja Das Gelb ist schon ne geile Farbe! Es gab sogar ein paar Sondermodelle in dem Gelb... vom 210er..
    Was die Farbe bei meinem angeht und die umbauten mit Chrom etc. Wie gesagt Ist alles aus der Mercedes Palette... und alles Daumen hoch. Ist nicht mein 1. den ich ein H-Kennzeichen gebe... Hab noch nen 635CSi mit H. Die Chrom teile bekommst Du alle in der Mercedes Tuner Welt AMG Göckel etc. Selbst Die Zubehör Scheinwerfer stellen Kein Problem da... und Die mussten sein weil sind wir mal ehrlich die Lichtausbeute beim 210 er ohne Xenon ist doch bescheiden...
    Aber Wir diskutieren über ungelegte Eier... Bis der sein H- bekommt geht noch etwas Zeit ins Land und vielleicht hab ich ihn vorher Verkauft oder Unfall oder... Man weiß es nicht, Rost hoff ich nicht hab ne menge ersetzt....
    Also ich muss noch 8.Jahre Warten und da kann noch ne menge passieren...


    Das Orange gibt es übrigendes In der Mercedes Farbpalette.. DIe Fahrzeuge im Crash Test Centrum bei Mercedes Sind in diesem Orange lackiert...
    Ob es das selbe ist keine Ahnung... Wir haben es selber gemischt... Farbwahl ist dann ja auch eher etwas Für die Sammler...Die wert darauf legen das alles Original ist... Da ich an der Quelle sitze als Lackierer Soll das aber nicht das Problem sein oder werden... 8)

    "Aerodynamic ist was für Leute, die keine Motoren bauen können"
    (Enzo Ferrari)

  • Mit der Definition wird dich jeder normale Sachverständige bei der H Abnahme auslachen.....
    Weil du vielleicht ein ähnliches Orange hast!
    Is wie als wenn ich mein Auto schwarz weiß verunstalte und in 30 Jahren sag .....ja guter Mann
    damals gab es doch auch Erlkönige in dem Design....


    Klar völliger Schwachsinn !!!


    In gewisser Weise is einiges möglich bei der Farbwahl aber net was hier für n Zeug von dir
    erfunden wird.

  • Ich sag nix mehr......ist mir irgendwie zu dumm. Was hier geschrieben wird wegen der Farbe, die verbleicht durch die Sonne, das ist lächerlich. Es muss halt Farbe aus der Farbpalette des Herstellers für den 210er sein und nix anderes hab ich gemeint und nu ist Schluss......... :radab:

  • Hier mal ein Auszug aus dem aktuellem TÜV Datenblatt H-Kennzeichen


    Kapitel I: KAROSSERIE/ ÄUSSERES ERSCHEINUNGSBILD
    Lack

    Eine Originalität im Farbton kann nicht
    gefordert werden, d.h.
    auch ein pinkfarbener
    Citroën 11CV kann akzeptiert werden.

    Unilackierungen sind in allen Farben akzeptabel. Dies gilt auch für Metallic-Lacke
    und Zweifarbenlackierungen. Mehrfar
    benlackierungen dürfen jedoch nur dann
    anerkannt werden, wenn orig
    inal solche angeboten wurden.

    Gemusterte Lacke und Motive (Paintbr
    ush) werden nicht anerkannt, ausgenommen
    sind z.B. Reklamemotive auf
    Lieferwagen „aus der Zeit“ oder ihnen nachempfundene
    Aufschriften etc. (z.B. Historische Coca-Cola-Werbung).

    Der Lack muß sich in einem ordentlichen
    Zustand präsentieren. Originale Patina und
    kleinere Kratzer oder Minidellen sind in kl
    einerer Zahl akzeptabel. Die Zustandsnote
    „DREI“ ist für eine positive Begutachtung aus
    reichend. Grundsätzlich gilt: je älter das
    Fahrzeug, desto mehr Schönhei
    tsfehler sind möglich.

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    (Enzo Ferrari)

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  • Es ist also Nicht richtig das es Farbe aus der Farbpalette des S210 oder W210 ers sein muss...
    War noch nie so... Alle Farben die zu dem Zeitpunkt erhältlich waren dürfen Lackiert werden!
    Ausnahme rolle oder Dosenlackierung... Das Fahrzeug muss einen zustand 3.mind erreichen...
    Wir haben im Club sogar ne 126er Orange Matte Limo mit H-Kennzeichen.. ?(
    ABER es liegt auch immer am Prüfer... wie er das beurteilt...
    Fakt ist und wichtig es muss sich alles um Zeitgenössische Umbauten handeln.
    Das ist beim Mercedes nicht schwer weil es nur Mercedes und deren Premium Tuner gibt wo man umbauten bekommt...
    Wie zb. Göckel...Hamann...Brabus.. AMG..
    Innenraum und co sind bei mir wie bei jedem anderen Benz... Bis auf Standheizung hab ich volles haus...
    Vom Navi bis Fernsehen ( stop fernsehen geht nicht mehr da dvbt tot ist) Ja ok.. Command ist raus. hab gegen Alpine getauscht...


    Hat jemand Standheizung nachgerüstet? Ist das problematisch?

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    (Enzo Ferrari)

  • Also nochmal weil Das vorhin anscheinend nicht so ernst genommen wurde mit dem Orange
    Meinen Farbton gibt es in der MB Farbpalette der Farbton ist dort unter DB2550 zu finden...
    Ich erwähne mal der Richtigkeit halber das Die von mir lackierte Farbe am Fahrzeug auch in Meinen Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Wo also bei euch Farbton 744 oder ähnliches steht ist bei mir das orange eingetragen.
    Das ist nämlich in Deutschland Gesetz das Fahrzeug Vollackierungen mit neuem Farbton in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden muss...


    hier mal ein link zum Nachlesen...
    https://www.tuningszeneanwalt.…aq/eintragung-lack-folie/

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    (Enzo Ferrari)

  • Der gute Mann aus dem Link legt m.M. nach die Angaben in der FZV etwas falsch aus. Er übersieht einen Bindestrich und macht aus " Änderung der Fahrzeug-und Halterdaten ...Änderung der Fahrzeug und Halterdaten. Es geht aber nunmal um die Fahrzeugdaten und eine Farbe gehört nunmal nicht zu den Daten.
    Hier mal der entsprechende §
    (1) Folgende Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Berichtigung der Fahrzeugregister und der Zulassungsbescheinigung unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I, des Anhängerverzeichnisses und bei Änderungen nach Nummer 1 bis 3 auch der Zulassungsbescheinigung Teil II unverzüglich mitzuteilen:


    1.
    Änderungen von Angaben zum Halter, wobei bei alleiniger Änderung der Anschrift die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorzulegen ist,
    2.
    Änderung der Fahrzeugklasse nach Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung,
    3.
    Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle,
    4.
    Erhöhung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit,
    5.
    Verringerung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnisrelevant oder zulassungsrelevant ist,
    6.
    Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stützlast oder der Anhängelast,
    7.
    Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Personenkraftwagen und Krafträdern,
    8.
    Änderung der Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen,
    9.
    Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken,
    10.
    Änderungen, die eine Ausnahmegenehmigung nach § 47 erfordern, und
    11.
    Änderungen, deren unverzügliche Eintragung in die Zulassungsbescheinigung auf Grund eines Vermerks im Sinne des § 19 Absatz 4 Satz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erforderlich ist.


    Andere Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit der Zulassungsbescheinigung mitzuteilen



    Wie man sehen kann ist ganz genau aufgeführt welche Änderung eingetragen werden muss. Wenn es denn überhaupt notwendig gewesen wäre dann wohl eher nach §27 STVZO wo drin stand das Papiere und Zustand übereinstimmen müssen. Diesen § gibt es aber nicht mehr, er wurde irgendwann gestrichen.

  • Man könnte den Eindruck gewinnen Ihr habt zuviel Zeit... oder bleibt vom Familientrubel verschont...

    ...ich finde es sehr informativ, was man(n) hier alles über Zylinderkopf-Schrauben erfährt. :]


    BTW, ich habe noch einen ohrikinahl verpackten Satz für den CDI 270 hier zu liegen, nebst einem Satz Kopfdichtung. :undweg:

  • Moin und guten Rutsch! :sekt-big:



    Finde, Dehnschraubenthema ist ausgelutscht.


    ABER: Das H-Kennzeichen-Thema ist hochinteressant. Sollte man das nicht irgendwie separieren? Die Erkenntnisse eventuell in die Datenbank?

  • Nun ja Sprinter Der Gute Mann aus dem link ist Rechtsanwalt und ein sehr guter für die Tuningszene.
    es sit ja wie Du schreibst auch ne auslegungssache. Das thema wurde ja auch nicht nur vom Besagten Anwalt durchgesprochen dann könnte ich das verstehen mit dem was Du sagst es gibt ja auch ne menge Quellen darüber. Die Farbe gehört auch zu den Fahrzeugdaten und ist "nachtragungspflichtig" Hab das ja auch in meinen Papieren ändern lassen. Bei einer Ganzlackierung ist es so vorgeschrieben.
    Das möchte der Deutsche Gesetzgeber so. Auskunft STVK-Amt war damals wenn Das Fahrzeug noch im Motorraum und innenraum die original Farbe aufweist dann ist eine Änderung der Papiere nicht notwendig! Da ging es um Folierung. demnach gebe ich Dir da recht! Aber bei einer komplett Lackierung und Farbwechsel wird eine Eintragung in den Papieren notwendig. In Hannover-Land wird Die Eintragung auch nur dann verlangt wenn Du dein Auto auseinanderschraubst und komplett Duschst! Also Farbänderung wegen ner voll folierung außen wird da nichts geändert. in sofern hast Du recht! Ich hab dafür sogar ne MB plakette im motorraum drin. Wo der farbcode drauf steht
    Die hab ich bei nem Oldtimer Restaurator bekommen original Lackplate Mercedes Benz... wusste gar-nicht das es so-etwas gibt...

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    (Enzo Ferrari)

  • Eigentlich ist es ja müssig darüber zu diskutieren aber in dem Paragraphen ist genau aufgeführt in welchen Fällen die Papiere geändert werden müssen und die Farbe ist da nun mal nicht aufgeführt. Der einzige Paragraph der in Frage gekommen wäre war der 27er und den gibt es nun nicht mehr.
    Erinnere dich mal an deinen Meister der offensichtlich die Arbeitsweise der Niveauregulierung nicht verstanden hat. Du solltest dir vielleicht mal andere Informanten suchen.

  • Andere informanten suchen...
    Sprinter warum habe ich mein Orange im Fahrzeugschein stehen? Warum wurde das geändert? Es ist ja nicht nur der Anwalt der dieses dort schreibt.
    Ich weiß nicht warum Du immer gegen alles schreiben musst und mich als Dumm hinstellst? Der Meister kennt schon die Arbeitsweise der Niveau Dämpfer bin ich mir sicher! Die federn hinten regeln ja nicht allein die Höhe... Es ist das zusammenspiel der einzelnen komponenten.
    Ich habe vorne zb kürzere federn Drin wenn Die federn zb die höhe regulieren warum musste ich die Stoßdämpfer dann als Gekürzte Version Haben Da sonst die federn "ausgehoben" worden wären.


    In allem was ich schreibe hast Du etwas dagegen zuschreiben und es ist immer fragwürdig.
    angefangen bei der Niveau Regulierung. Dann Bei der Oldtimer Zulassung und ebenso bei den SML. Fakt ist Eine Beleuchtung ohne E Prüfzeichen ist in Deutschland nicht zulässig! Es interessiert auch nicht ob Man 10.Jahre Damit fährt und man damit immer durch den Tüv gekommen ist! Spielt keine rolle ist verboten! Auch wenn im Forum viele Solche Marker haben denen wird es so ergangen sein wie mir Die Marker und die Leiste sind bei MB frei Käuflich Da geht man davon aus ist ein Mercedes Original teil ist ok! So ging es Mir. Ist leider nicht so da diese SML nur fürs ausland produziert werden.
    Jetzt schreibst Du zu der Farbgeschichte Erst schreibst Du das meine Farbe nicht als Oldtimer zulässig ist dann schreibst Du ich soll eine Quellen wechseln weil Farben nicht eingetragen werden müssen. Wenn Ein Jurist das so schreibt und es gab 100e berichte darüber in den Zeitungen. Ich Habe es hinter mir und Die Farbe im schein umgetragen. also muss es wohl doch so sein!? Ich War beider Zulassungsstelle und hab meine Eintragungen im schein nachtragen lassen und wegen der Farbe gefragt. Der gute Herr meinte das es Um getragen werden muss wenn Man das Fahrzeug Neu Komplett Lackiert. Das war nicht vor 10.jahren sondern erst im Letzten Jahr.

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    (Enzo Ferrari)

    Einmal editiert, zuletzt von Andy76 ()

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