Felgen und Reifengröße?

  • Servus zusammen


    Wahrscheinlich gibt es einfache Erklärungen und schon xmal durchgekaut hier. Werde aber trozdem nicht schlau. Vielleicht bin ich auch zu blöd, es zu kapieren.


    Ich brauche für mein E320 Beziner EZ. 5/03 Felgen und Sommerreifen. Die Optik und Größe ist mir nicht so wichtig. Bei mir im Schein steht 225/55 R16. Also müsste da ja die Felgengröße 6.5 mal 16 ET42 sein.
    Ich sehe oft Felgen, wo gleich aussehen, aber von der ET unterschiedlich sind.Warum ist das so? Was darf ich für eine Felgen und Reifengröße fahren, ohne das der Tüvheini blöd macht, oder ich ein ABE mitfüren muss.
    Der freundliche hat mir gesagt, ich darf alles fahren, solange es Original Mercedesfelgen sind.
    Ich würde auch 17er fahren.
    Vielleicht kann mirdas jemand erklären, dass ich das auch vertsehe.


    Danke schonmal. Gruß Gunni


  • Ohne ABE oder Eintragung kannst du alles fahren was in der Rad/Reifenkombinationsliste für dein Fahrzeug freigegeben ist und wenn es dann original Felgen sind.

  • ich darf alles fahren, solange es Original Mercedesfelgen sind


    Nein. Alles, was in der Freigabeliste für deinen 211er steht, darfst du ohne Eintragung fahren.


    Eine 17" Felge vom SLK der ersten Generation darfst auch nicht auf dem 211er machen, obwohl original MB.

  • Was der TE sucht ist die Information, welche Rad-/Reifen-Kombinationen für sein Fahrzeug schon im Rahmen der Typengenehmigung genehmigt wurden.
    Es ist immer noch so das Reifen eingetragen werden müssen!


    Wenn du z.b. 225/55-16 eingetragen hast kannst du ALLE Original Felgen in 16 Zoll, die zu deinem Wagen, gehören fahren wichtig ist nur das du die Reifen fährst die 1. eingetragen sind (in diesem Fall 225/55-16) und 2. diese auf der Felge erlaubt sind

    "Aerodynamic ist was für Leute, die keine Motoren bauen können"
    (Enzo Ferrari)

  • Nö, er kann auch 17" fahren mit 245/45 R17. Steht auch in der Freigabeliste drin.


    Aber sie muss passend sein (z.B. dürfte das T-Modell nicht die 205/60 R16 fahren) zur Felge.


    Eintragungen sind dann nötig, wenn man Reifengrößen verwendet, die nicht zur Felge in der Freigabeliste stehen (z.B. 225/45 R17 auf originaler 8x17 Felge) oder Felgen aus dem Zubehör, bei dem im Gutachten explizit "eintragen" steht.
    Ausnahme bilden da die ABE's, solange der Fahrzeugtyp speziell darin aufgeführt ist.

  • Genau so sieht das aus, das die Grösse aus dem original Programm für das jeweilige Fahrzeug eingetragen werden muss ist schon lange vorbei. Soweit sie auch, wie schon geschrieben in der Liste der freigegebenen Rad/Reifenkombi drin steht.

  • Eine Außnahme bilden die AMG-Felgen, die müssen wiederum eingetragen werden müssen, da sie 1. nicht in der Freigabeliste auftauchen und 2. es lediglich Gutachten dafür gibt. Dies ist die einzige Ausnahme, bei der die baureihengleiche Felgen eingetragen werden müssen (z.B. E63 (W211) Felgen auf einen normalen W211).

  • Stimmt für die AMG gibt es eine eigene Liste die aber nur für die AMG Fahrzeuge Gültigkeit hat. Will man AMG Felgen auf einen normalen 210er oder 211er fahren sind auch Karosserieänderungen nötig und deshalb müssen sie eingetragen werden.

  • Eine Außnahme bilden die AMG-Felgen, die müssen wiederum eingetragen werden müssen, da sie 1. nicht in der Freigabeliste auftauchen und 2. es lediglich Gutachten dafür gibt. Dies ist die einzige Ausnahme, bei der die baureihengleiche Felgen eingetragen werden müssen (z.B. E63 (W211) Felgen auf einen normalen W211).


    Stimmt für die AMG gibt es eine eigene Liste die aber nur für die AMG Fahrzeuge Gültigkeit hat. Will man AMG Felgen auf einen normalen 210er oder 211er fahren sind auch Karosserieänderungen nötig und deshalb müssen sie eingetragen werden.



    Vorsicht mit falschen Behauptungen! X( Da stimmt überhaupt nichts. Von wegen Karosserieänderungen. :AuAu
    Sogar ein 200er kann ab Werk 18 Zöller haben! Die AMG Felgen sind für fast alle 211er freigegeben bzw. müssen nicht eingetragen werden.


    Ich kann es im Gegensatz zu Euch auch belegen: https://www.mercedes-benz.de/p…sse_Typ_211_Kombi_AMG.pdf

  • Ich habe STII in original 8x18 und 9x18 nachgerüstet und in dem Gutachten dafür steht genau drin was alles geändert werden muss. Unter anderem müssen die Kotflügelkanten vorn und hinten angelegt werden und dann muss hinten noch einiges nachgearbeitet werden. Gut ist ein 210er.
    Wenn 18 Zöller ab Werk drauf sind wurde das natürlich schon im Werk gemacht. Man man....
    Im übrigen solltest du dabei schreiben das es sehr wohl Einschränkungen gibt. Nämlich das alle vom 200er bis zum 350 cdi ein Sportfahrwerk, Sportpaket oder Einfederungsanschlag haben müssen soweit sie Stahlfedern haben. Ausserdem dürfen auf Fahrzeugen mit Euro 4 diese Felgen gar nicht gefahren werden.

  • Müssen wir auch Aki....da diese Felgengrösse nun mal in der Liste für den 210er nicht drin steht.

  • Ich habe STII in original 8x18 und 9x18 nachgerüstet und in dem Gutachten dafür steht genau drin was alles geändert werden muss. Unter anderem müssen die Kotflügelkanten vorn und hinten angelegt werden und dann muss hinten noch einiges nachgearbeitet werden. Gut ist ein 210er.
    Wenn 18 Zöller ab Werk drauf sind wurde das natürlich schon im Werk gemacht. Man man....
    Im übrigen solltest du dabei schreiben das es sehr wohl Einschränkungen gibt. Nämlich das alle vom 200er bis zum 350 cdi ein Sportfahrwerk, Sportpaket oder Einfederungsanschlag haben müssen soweit sie Stahlfedern haben. Ausserdem dürfen auf Fahrzeugen mit Euro 4 diese Felgen gar nicht gefahren werden.

    Du musst garnichts nacharbeiten beim 210er das sind alles "Auflagen" die können. Du musst einfach nur die Reifenfreigängigkeit der Felgen gewährleisten wie es gefordert wird vom Tüv Beim einfedern und beim Verschränken. Ich hab AMG SII bei mir drauf gehabt. Mit 55/50 FW. hinten habe ich sogar 20er Distanz drauf ohne kanten umlegen passt perfect. Vorne war es auch kein Problem mit den kanten als Original AVG schon garnicht erst jetzt wo ich Ihn rntergeholt hab vorne und 5er Distanz fahre musste Ich kanten umlegen. Wenn Die freigaängigkeit der reifen gewährleistet ist dann braucht man gar-nichts bearbeiten. Ein einschlagbegrenzer ist auch nur erforderlich wenn Reifen nicht frei laufen...
    Kei TÜv Mensch wird Dir die abnahme verweigern wenn Die Alus frei laufen weil Du ne Kante nicht umgelegt hast!

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    (Enzo Ferrari)

  • Falsch. Riesenodyssee hinter mir beim TÜV Garching. Es passte der schwule Kuli vom TÜV Heinz nicht zwischen Gummi und Blech an einer Stelle sehr weit vorne. Als er verschränkt auf zwei Mini Bühnen stand. Reifen läuft frei, wie doof wäre ich , mir teure Michelin selber zu schrotten.


    Also ab nach Hause: Lackierten, neuen Koti um 180 Grad umgelegt, der Rost freut sich über den abgeplatzten Lack. Danach noch mit Gewalt den Koti bissel rausgezogen an besagter Stelle.... Erst nach dieser Schikane kam der TÜV Stempel drauf

  • Hi Andy ich denke du solltest dir das Gutachten für ST II noch mal durchlesen. Ich stelle dir hier die entsprechenden Stellen mal ein, dann wirst du sehen das deine Aussage das das alles nicht sein muss nicht zu halten ist.



    Das sind Auszüge aus dem Gutachten wie du siehst ist da nix mit freiwillig.......

  • Ja das steht bei mir auch Drin bzw habe ich unter der verwendeten Reifengröße Hier 235er vorne und 265er hinten Die Abkürzungen stehen aus diesen kürzeln kann ich ersehen welche Arbeiten erforderlich sind. Der Tüv Prüfer hat diese dann auch überprüft.
    Fazit: Nacharbeiten waren beim ersten besuch nicht notwendig. Alles lief gut keine Probleme.
    Beim 2.tenmal musste ich ja dann das neue Fahrwerk eintragen lassen inkl. Reifen. Da hab ich dann die vorderen kanten umgelegt bei meinem weil ich ja Distanzscheiben drauf hatte. Hinten ist noch immer genug Freigang ich hab den Kombi eh als Keil stehen vorne Tief hinten hoch. doch auch mit Gewicht und oben beschriebenen Distanz kein umlegen erforderlich.
    Aber wie der andere Kollege schon geschrieben hat es liegt da wohl auch im ermessen des Prüfers... Wenn der kein bock hat dann bekommst auch keine Eintragung. Das ist auch der Grund warum ich vor den ganzen umbau Marathon hinfahre und mit dem Prüfer spreche was man machen muss. Der fühlt sich dann super Toll das man ihn erstmal gefragt hat und dann bekommt man auch keine Probleme...
    Bisher war also Meine Erfahrung bezüglich der Eintragungen wenn es frei-gängig ist keine Arbeiten... wenn nicht dann Arbeiten...


    Steht ja auch Drin Nacharbeiten zur Herstellung der Reifenfreigängigkeit an der Vorderachse! Ergo wenn Reifenfreigängigkeit gewährleistet dann entfällt diese Position. Auflagen und Hinweise! Ist keine Pflicht!!
    Du hast also recht Sprinter wenn Deine reifen nach Prüfnorm keine Freigängigkeit haben dann musst Du das so wie beschrieben machen.
    Wenn Du aber die felgen drauf machst und Reifenfreigängigkeit hast kannst das außer acht lassen...

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    Einmal editiert, zuletzt von Andy76 ()

  • Normalerweise hab ich echt keinen Bock mehr auf diesen Kram, die Karosseriearbeiten sind Auflagen und das mit den Schneeketten sind Hinweise. Auf Seite 5 dieses Gutachtens steht unter Punkt 3. Reifen...In Verbindung mit obengenannten Rad sind folgende Rad/Reifenkombinationen unter Berücksichtigung der unter Punkt 4 aufgeführten Auflagen und Hinweisen zulässig. Berücksichtigung bedeutet das man die Auflagen und Hinweise einhalten muss und es nicht erlaubt ist die freigegeben Rad/Reifenkombis zu fahren wenn die Auflagen und Hinweise nicht eingehalten werden.

  • Das ist so immer noch nicht richtig!
    Nochmals zur Erklärung. Wenn DU die Felgen mit reifen montierst und diese ohne Probleme auf dein Auto passen Das heißt eine Freigängigkeit der Reifen!!!! Ohne schleifen!!! Etc.
    Dann sind diese Arbeiten nicht notwendig! Das ist völliger quatsch den du da von Dir gibst. Wenn Du das an Deinem Auto gemacht hast ok...
    Ich bin seit 25.Jahren in der Tuningszene unterwegs.Und Ich Habe schon zig fahrzeuge umgebaut.
    Ich will Dir jetz nicht zu nahe treten und mir nachher wieder anhören ich möchte nicht so gegen "ältere" forumsmitglieder schreiben Aber das ist wie mit deinen Aussagen zum H-Kennzeichen... Wenn man es nicht genau weiß dann sollte Man sich informieren. Am besten Direkt mal beim TÜV?
    Wenn Man die auflagen einhalten muß wieso kann ich dann die AMG STII ach mit nem Vergleichsgutachten eintragen lassen?? in dem andere auflagen drin stehen??? Ich hab zb 8,5x18 rundum und ich habe vorne 235/40 ZR18 und hinten 265/35 ZR18 drauf... Diese Kombi gibt es zum beispiel lt AMG gutachten gar-nicht... Also wurde die Kombi mit einem vergleichsgutachten eingetragen... :hm:


    Somit entfällt Diene theorie mit den Umbauten...

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