Hundeattacke - Schaden am Auto - freie Gutachterwahl?

  • Es kann tatsächlich nicht sein, dass da ca. 90% abgezogen werden. Dann würde ja jeder fast komplett auf dem Schaden sitzen bleiben. Hast du das Gutachten komplett schriftlich vorliegen?

  • Klar. Reparaturkosten 1.079,73
    Abzug Wertverbesserung -917,78
    Reparaturkosten n. Abzug 161,95
    Arbeitstage 2


    Allgemeinzustand mittel


    Zitat: Am Fahrzeug wurden folgende, nicht schadenbedingte Mängel bzw. Schäden festgestellt: beide Stoßfänger und rechter Kotflügel verschrammt, diverse ausgebesserte Lackschäden, ausgebesserte Korrosionsschäden an beiden Seitenwänden, ausgebesserte Kantenkorrosion an den Türen und an den Kotflügeln.


    Schadenbild: die linke hintere Tür und die linke Seitenwand waren verkratzt.


    dazu muss ich sagen: gut ausgebessert, teilweise sogar sehr gut, aber eben kein Rost. Ausgebessert ja, aber kein Rost.


    Technisch 1A, neue Reifen, TÜV über ein Jahr.

  • In diesem Fall würde ich tatsächlich einen Anwalt aufsuchen.
    Der Zustand des restlichen Fahrzeugs wird immer mit aufgeführt, nicht zuletzt, um ggf. den Restwert zu ermitteln.
    Die Aufstellung laut Gutachten ist auf keinen Fall zu akzeptieren. Das sind doch nur Lackkosten. Was soll da den Gesamtwert um über 900 Euro steigern?

  • Welcher Gutachter hat denn das Gutachten erstellt? Deiner oder der von der Versicherung?

  • Ich wuerde dir jetzt auch empfehlen, einen RA fuer Verkehrsrecht zu konsultieren.


    Es ist mit dem neu fuer Alt Abzug eine nicht ganz einfache Geschichte.


    Habe mal aus dem Web was beigefuegt. Das schreiben Sachverstaendige und Rechtsanwaelte haeufig so oder so aehnlich....


    Faustregel
    „Ein Neu-für-alt-Abzug ist dann berechtigt, wenn der Geschädigte durch die Unfallschadenreparatur eine spürbare und zeitnahe eigene Investition in das Fahrzeug erspart.“





    Beispiele

    • Die Reifen der Vorderachse hatten noch 1,7 mm Profil und wurden beim Unfall aufgeschlitzt. Im Zuge der Unfallschadenreparatur werden neue Reifen montiert. Der Geschädigte hätte in Kürze ohnehin neue Reifen kaufen müssen. Das muss er nun nicht mehr. Das ist eine spürbare und zeitnahe eigene Ersparnis, also ist der Neu-für-alt-Abzug berechtigt.


    • Der Auspuff wäre in drei Wochen wegen Rostes abgefallen und fällt nun wegen des Auffahrunfalls drei Wochen früher runter. Im Zuge der Unfallschadenreparatur wird ein neuer Auspuff montiert. Der Geschädigte hätte in aller Kürze ohnehin einen neuen Auspuff kaufen müssen. Das muss er nun nicht mehr. Das ist eine spürbare und zeitnahe eigene Ersparnis, also ist der Neu-für-alt-Abzug berechtigt.


    • Der durch den Unfall irreparabel beschädigte und daher erneuerte Kofferraumdeckel hätte ohne den Unfall nie erneuert werden müssen. Also ist das weder eine spürbare noch eine zeitnahe, mithin überhaupt keine Ersparnis. Der Vorteil ist nur theoretischer Natur und wirkt sich im Portemonnaie des Geschädigten nicht aus. Ein Neu-für-alt-Abzug ist nicht berechtigt.


    • Der Lack im Schadenbereich ist zwar zehn Jahre alt, aber intakt. Weil es für den Geschädigten keinen Anlass zu einer Nach- oder Neulackierung gab, hat er durch die schadenbedingte Lackierung keinen messbaren und zeitnahen Vorteil. Ein Neu-für-alt-Abzug ist nicht berechtigt.






    Quelle: http://www.iww.de/ue/archiv/vo…r-wertverbesserung-f18832










    Bin gespannt wie es weitergeht.. ;)

  • Ohh man....das ist ja spannender wie ein KRIMI...die gute alte Realität

    Wenn doi Lewe geniesse willschd. Muschd die Kärch vun ausse, de Berg vun unne un die Wärtschaft vun inne gsehe hawwe ! Eine Pfälzer Weisheit

  • Danke! Ich werde auf die 161€ warten und dann die NfA-Entscheidung anfechten. Ich sage Bescheid. Und noch meine Auslagen, Zeitaufwand etc. einfordern.

  • Kann mir ja egal sein, aber ich würde sofort zu einem Anwalt gehen.

  • :hm:


    .... ich bin ja nicht immer Kalle`s Meinung
    aber ich denke, diesmal hat er Recht... :S

  • hatta. Es klingt wie eine Posse, jemand demoliert deine Karre und du darfst noch froh sein darüber, bezahlst paar Hundert Mäuse für ne Lackierung, die ohne den Köter nicht nötig war. Versicherungen sind echte Gauner. Im Gegensatz zu manch flotter Formulierung in der Werbung, wie gut man bei ihnen doch aufgehoben wäre :AuAu

  • Jo, ich hab da allerdings auch eine Grundeinstellung. Ich bin der Meinung, dass jeder, der ein Auto auf der Straße oder sonstwo bewegt, eine Rechtschutzversicherung haben sollte. Dann nutzt man sie nämlich auch... ist weitaus günstiger, als so manch häßliche unnütze Tagesblikblinkleuchte...

  • Ich denke auch man sollte sofort mit einem Anwalt Druck ausüben.

    Wenn doi Lewe geniesse willschd. Muschd die Kärch vun ausse, de Berg vun unne un die Wärtschaft vun inne gsehe hawwe ! Eine Pfälzer Weisheit

  • Das Neu für Alt Dingens greift bei dir ja sowas von gar nicht. Oder hättest du demnächst dein Auto lackieren müssen(!)?


    Also Anwalt und Gegengutachten! Nicht klein beigeben!

  • Danke! Ich werde auf die 161€ warten und dann die NfA-Entscheidung anfechten.


    Das würde ich so nicht machen. Wenn du erstmal das Geld einsteckst und erst im Nachhinein dagegen angehen möchtest, könnte das Geld einstecken unter Umständen als stillschweigende Zustimmung ausgelegt werden und sich für dich zum Nachteil wenden.

  • Bist du beim ADAC ??


    Da gibt's eine Rechtsberatung, die sind sehr kompetent und rufen auch zurück wenn Ihnen was einfällt. Kann ich nur empfehlen

    Wenn doi Lewe geniesse willschd. Muschd die Kärch vun ausse, de Berg vun unne un die Wärtschaft vun inne gsehe hawwe ! Eine Pfälzer Weisheit

  • Update: mit ADAC-Anwalt geredet, Infos bekommen, Versicherung angerufen. Neues Gutachten und Klage erwähnt. Erstattung von 161€ auf 500€ raufgehandelt. Damit kann ich leben. Die Kratzer werde ich an einem schönen Wochenende rauspolieren. Danke für den ADAC-Tip!

  • Erstattung von 161€ auf 500€ raufgehandelt.


    Das ist ja super, ich freu mich für dich - 300 Euro haben mich beide vorderen Kotflügel bei meinem Lackierer auffe Insel gekostet 8)

    Grüße von der Insel Rügen, Uli
    "Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten." Albert Einstein

    Natürlich spreche ich mit mir selbst. Manchmal brauche ich eben kompetente Beratung ...

  • Update: mit ADAC-Anwalt geredet, Infos bekommen, Versicherung angerufen. Neues Gutachten und Klage erwähnt. Erstattung von 161€ auf 500€ raufgehandelt. Damit kann ich leben. Die Kratzer werde ich an einem schönen Wochenende rauspolieren. Danke für den ADAC-Tip!





    Bittesehr, gern geschehen. dafür ist ein Forum ja da !

    Wenn doi Lewe geniesse willschd. Muschd die Kärch vun ausse, de Berg vun unne un die Wärtschaft vun inne gsehe hawwe ! Eine Pfälzer Weisheit

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