Hundeattacke - Schaden am Auto - freie Gutachterwahl?

  • Ich habe mal ne Frage: meine Frau ist beim Gassi gehen von zwei sogenannten Kampfhunden attackiert worden. Sie konnte sich ins Auto flüchten, aber einer von den beiden sprang am Auto hoch und kratzte an der Tür und an der hinteren Seitenwand, dabei sind ein paar deutliche Kratzspuren zurückgeblieben. Wir haben Fotos und ein schriftliches Eingeständnis der Hundehalterin. Jetzt hält uns die Versicherung schon fast zwei Wochen hin, heute teilte sie uns per Mail mit, dass sie uns einen Gutachter schicken will. Den wollen wir aber nicht, weil er erstens von der gegnerischen Versicherung bestellt wurde und zweitens ganz miese Bewertungen hat (ist eine GTÜ-Filiale).


    Wenn jetzt der Hinweis kommt "Anwalt nehmen", steht ja die Frage der Finanzierung im Raum. Ich muss doch in Vorleistung gehen, oder? Als Geschädigter soll ich nun erst einmal zahlen? Die ganze Sache ist nicht so schlimm, aber einer der Kratzer geht schon bis aufs Metall, die anderen sind deutlich zu sehen. Nun sind unsere Kisten ja als Rostlauben verschrieen, aber spielt das hier eine Rolle? Könnt ihr mir sagen, was ich machen sollte? Hendrix?






  • Ich denke auch da hat man freie Gutachterwahl. Hast du keinen Rechtsschutz?

  • Meine hier mal gelesen zu haben, das die Gegenseite bzw Schuldnerseite immer den eigenen Anwalt blechen muss, also dein Anwalt sollte seine Rechnungen direkt an die Gegnerische Versicherung schicken :hm:


    Nagel mich nicht fest, aber meine das das so ist und die wenigsten das wissen bzw so machen, also brauchst auch keinen Rechtsschutz :hm:


    Edit:


    Beim Verkehrsunfall ist es jedenfalls so, in deinem Fall bin ich nicht sicher


    Zitat gutachten.com :


    Wenn Sie unverschuldet Opfer eines Verkehrsunfalls wurden, sollten Sie sofort über den rechtlichen Beistand, d.h. einen Rechtsanwalt, beauftragen, denn:


    Wenn Sie keine Mitschuld am Unfallhergang tragen, muss die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners die Kosten für den Verkehrsrechtsanwalt übernehmen.


    Die deutsche Rechtssprechung regelt Unfallschäden für Unfallopfer ohne Mitschuld so, dass die geschädigte, unschuldige Partei nach Schadensabwicklung wieder so gestellt ist, als wäre der Unfall nicht passiert. Im Hinblick auf den Anwalt bedeutet das: Da die beteiligten Versicherungen sich im Verkehrsrecht auskennen und eine Rechtsabteilung haben soll die sogenannte ›Waffengleichheit‹ hergestellt werden. Das heißt, auch Sie sollen Rechtsbeistand haben – ohne dass Ihnen dadurch Kosten entstehen.

  • Da hat Axel Recht, sollten keine Kosten entstehen!


    Focus sagt noch dazu:
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    https://www.focus.de/finanzen/…gutachter_id_4620062.html
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    3. Die Versicherung zahlt den Gutachter


    Den selbst bestellten Gutachter übernimmt die KFZ-Haftpflicht, wenn sie bereits mit dem Fall betraut ist. Ausnahmen:


    Vorsicht ist geboten, wenn es sich um einen Bagatell-Schaden bis 900 Euro handelt. Dann kann es sein, dass das Gericht die Kosten als unverhältnismäßig zurück weist.
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    Sollen auch nen Jäger mit Flinte mitbringen, um den beiden Dreckskötern den Garaus das Fell über die Ohren zu ziehen. Bin zwar ein großer Hundefan, aber jeder Hundebesitzer sollte genauso wie vor dem Führerschein auf die Eignung zur Hundeführung überprüft werden X(

  • Falls möglich solltest du Dir den Gutachter selbst aussuchen.


    Wir wurden beinahe von einer GTÜ über den Tisch gezogen.
    Ich war unschuldig an dem Unfall und dann ging es darum den Wagenwert und die Reparaturkosten zu ermitteln.


    Der Prüfer hat dann so lange rumgerechnet, dass die Reparaturkosten 19€ höher liegen als der Wagenwert.


    Die Prüfstelle hat mich 2 Monate hingehalten und dann musste ich klagen. War zum Glück im Rahmen der Rechtsschutzversicherung.

  • Wir haben Fotos und ein schriftliches Eingeständnis der Hundehalterin.


    Das zeigst Du einem Anwalt. Der sagt dir, ob die Sache erfolgversprechend ist. Ich glaube ganz sicher ja.
    Wenn nicht, wird die Antwort nichts kosten

    Gruß Micha
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    erstmal die, die schon hatten ...


    Mein s210 Classic Mein s211 Elegance

  • Bezahlt immer die Gegenseite.....jau....wenn man Recht bekommt. Wenn nicht zahlt man schön selber und da man vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand ist sollte man schon eine Rechtsschutzversicherung haben.

  • Sollen auch nen Jäger mit Flinte mitbringen, um den beiden Dreckskötern den Garaus das Fell über die Ohren zu ziehen. Bin zwar ein großer Hundefan, aber jeder Hundebesitzer sollte genauso wie vor dem Führerschein auf die Eignung zur Hundeführung überprüft werden


    Eben deswegen lass das mal sein mit dem Jäger, denn die Hunde trifft da keine direkte Schuld, sondern den Halter.


    Solange die Schuldfrage nicht eindeutig bescheinigt ist, bleibt natürlich immer ein Restrisiko, auf den gesamten Kosten sitzen zu bleiben.
    Man kann den Gutachter der Versicherung sowieso nicht ablehnen. Also lasse den ruhig kommen. Sollte das Ergebnis nicht passen, kannst du die Versicherung davon in Kenntnis setzen, dass du ein weiteres Gutachten von einem Sachverständigen deines Vertrauens einschalten möchtest. Oftmals lenken die dann ein, um den zusätzlichen Kosten aus dem Weg zu gehen.
    In diesem Fall kann ich mir jedoch nicht vorstellen, dass es überhaupt zu Problemen kommt, da die Schadenhöhe kaum den Wert des Fahrzeugs übersteigen wird. Also ich wäre jetzt erstmal nicht beunruhigt.

  • Reicht das als Schuldanerkenntnis?





    ...edit bei Axel©


    Keine Namen und vollständige Adressen hier posten. Kannste ja schwärzen, aber die Schilderung der Handy Nachricht reicht ja auch aus

  • Zitat

    Man kann den Gutachter der Versicherung sowieso nicht ablehnen. Also lasse den ruhig kommen.


    Seit wann ist das so? Problem ist doch, wenn es zwei Gutachten gibt, dass dann erst recht die Rennerei losgeht, weil dann zwei Werte im Raum stehen. Einmal ein Wert, der der Versicherung sehr gelegen kommt und dann einer, bei dem man eventl. ansatzweise das rausholt, was noch möglich ist.


    Ich würde mir eine Schadensnummer von der Versicherung holen und dann anfangen.
    Den Text aus der Handynachricht noch mal schriftlich vom Hundehalter unterschreiben lassen.


    PS: Ich weiss niht, wie cool der Hundebesitzer das findet, dass seine Daten hier im Forum rumschwirren.

  • Jau sollte so schmell wie möglich gelöscht werden. Adressen von anderen hier posten geht gar nicht.

  • Moin..


    Grundsaetzlich hat man die freie Wahl eines Gutachters, bei einem Schaden von anderen verursacht. Den von der gegnerischen Versicherung kann man ablehnen.


    Bei einem vom Gericht bestellten vereidigten Sachverstaendigen kann es da schon wieder anders aussehen...aber auch da gibt es Wege...


    Rechtsanwaltskosten traegt normalerweise der "Unterlegene". Bis das jedoch klar ist, zahlste erstmal selbst ( oder Rechtsschutz ).


    Ich wuerde mir nen KVA von MB machen lassen und der Versicherung einreichen, falls die da etwas zu meckern haben, dann wuerde ich denen mitteilen, dass ein unabhaengiger und vereidigter Sachverstaendiger, welchen ich beauftrage, sich der Sache annimmt...


    Dann mal sehen, wie es weitergeht... :cool:

  • Genau der richtige Weg...

  • So. Lt. Gutachter Reparaturkosten 1079€. Also schon erheblich. Nun nach Abzug Wertverbesserung "Neu für alt" -917€ bleiben 161€ übrig. Muss ich nun mit den Kratzern leben? Muss ich, wenn ich den Schaden beheben lassen möchte, als Geschädigter noch in die eigene Tasche greifen? Das kann ja wohl nicht sein, dass man mir ein paar Krumen hinwirft und meint, damit ist die Sache aus der Welt. Was kann ich tun?
    Lt. Gutachter zwei Tage Arbeit, was hat bei einem Schaden an der linken Seite die Feststellung "rechte Seite Korrosion" zu suchen? Ich versteh das alles nicht.

  • Und dass du es nur falsch interpretierst ?
    1079,- Rep.kosten und wegen "neu für alt" ziehen sie dir 161,- ab, also bleiben dir 917,- ??? :hm:
    Anderst rum wär das ja totale Kacke ;(
    Haste kein Anwalt eingeschaltet ??

    Grüße von der Insel Rügen, Uli
    "Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten." Albert Einstein

    Natürlich spreche ich mit mir selbst. Manchmal brauche ich eben kompetente Beratung ...

    Einmal editiert, zuletzt von xray51-2007 ()

  • Also ich kann schon lesen; Wertverbesserung 917€. 161€ Auszahlung. Ich verstehe ja, dass keine Wertsteigerung durch einen reparierten Schaden erfolgen darf, Spiegel z. B. kaputt, durch Unfall erneuert- Wertsteigerung, klar. Aber wenn ich die Kratzer weghaben möchte, soll ich zahlen? Kann nicht mal unser Hendrix was dazu sagen? Hüüülfe!

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