Frage zur Kühlerfrostschutz, bin verunsichert

  • hallo,


    vor dem Winter wollte ich die Kühlflüssigkeit in meinem E280T MOPF auswechseln, und bin genauso losgezogen, wie ich es immer gemacht habe. Zwei Kanister destilliertes Wasser gekauft und eine große Flasche Marken Frostschutz.


    In unserem Kaff gibt es leider nur noch ATU, als ich den Verkäufer nach Frostschutz fragte, kam die Gegenfrage, für welches Auto. Ich habe geglaubt, der Verkäufer will mich vera... , im Regal standen dann auch etwa fünf verschiedene Sorten Frostschutz, die sich aber nach meiner Meinung technisch nur dadurch unterschieden haben, dass es gebrauchsfertige Lösungen und Konzentrate gab. Ich habe dann das preiswerteste Konzentrat gekauft und zwei Kanister demineralisiertes Wasser.


    Einen Tag später habe ich dann in einer anderen Diskussion etwas von Freigaben gelesen, und die Frage, was man in den W210 reinkippe dürfe - auf den Frostschutzflaschen stehen nämlich oft gar keine Freigabenummern drauf. Es kamen dann Berichte von Autos, wo die Kühlflüssigkeiten angeblich miteinander reagiert hätten, und es wurde sogar behauptet, dass destilliertes Wasser irgendwelchen Lochfraß durch Demineralisierung anrichten würde.


    Das Einzige, was ich bisher an Schäden gesehen habe, stammt noch aus W123-Zeiten, da waren die Kühlsysteme oft durch Leitungswasser total verkalkt. Am W210 schraube ich jetzt schon fast acht Jahre, bei den Ölen achte ich immer genau auf die Freigaben, bei der Kühlflüssigkeit habe ich mir aber noch nie Gedanken gemacht, und bisher auch noch keine Schäden gehabt. Bevor ich jetzt wieder ein profanes Gemisch aus destilliertem Wasser und Frostschutz in meinen Kühler schütte, hätte ich mal gerne Eure Meinung gehört. Irgendwie kann man auch aus allem eine Wissenschaft machen ?( .


    Gruß Frank

  • Freigaben gibt es hier: https://bevo.mercedes-benz.com/bevolisten/325.5_de.html


    Also ich kenne es so, dass man gewisse Flüssigkeiten mischen darf, diverse nicht, zum Beispiel nicht G11 und G12, das kenne ich noch aus meiner VR6 Zeit.


    Des Weiteren gibt man bei sehr hartem Wasser (hoher Kalkanteil) eine gewisse Beimischung von destilliertem Wasser hinzu, also z.B. 50% Kühlmittel und dann jeweils 25% von normalem und dest. Wasser. Das ist aber keine zwingende Vorschrift, nur darf man kein dest. Wasser pur einsetzen, weil da irgendwas mit Ionen und Oberflächen und schlag mich tot das Metall angreift, genau weiß ich das nicht mehr.

  • Also der Lesart nach würde ich das anders interpretieren, 325 ist für alle Motoren (eine Einschränkung wird nur in Bezug auf NFZ-Motoren gelistet), 326 nur für Fahrzeuge bis April 2014, was ich im Umkehrschluss so auslege, dass für 325 keine baujahrbedingte Einschränkung besteht.

  • Du hast 325.5 verlinkt und das ist nur für NFZ.

  • Ah Mist, okay. Gut, aber geht auch bis 2014, dann scheint aber der einzige Unterschied zwischen 325.0 und 326.0 zu sein, dass das eine ein Konzentrat, das andere eine Fertigmischung ist!?

  • Ja...sieht so aus....

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