Tag zusammen,
beim 430er sind Stahlfelgen laut MB nicht freigegeben. Aus optischen Gründen würde ich diese dennoch gerne fahren.
Verbaut ist bei mir werksseitig die Vierkolben-Tewes-Festsattelbremse, weshalb die Fuhre auch entsprechend gut ankert.
Der amtlich anerkannte Sachverständige würde dies auch eintragen, sofern die Traglast der Felgen zum Rest passt...was sie ja tut.
Meine Frage wäre dazu nun:
Warum hat MB das damals ausgeschlossen? Ist die Freigängigkeit zwischen Felge und Sattel bei 7,5Jx16" ET41 auf Stahlfelgen nicht mehr gegeben?
Da ich es in diesem Zusammenhang schon öfter gelesen habe: Es geht dabei nicht um Geld was ich sparen möchte, sondern um meinen persönlichen Geschmack. Ich finde Stahlfelgen einfach besser.